Nießbrauch - Nießbrauchübergabevertrag

Angenommen es gibt einen notariell beglaubigten und im Grundbuch eingetragenen Nießbrauch für eine Wohnung. Verfällt dieser Nießbrauch tatsächlich, wenn im Nießbrauchübergabevertrag vermerkt sein sollte, dass das Nießbrauchsrecht bei Auszug aus der Wohnung verfällt?

Verfällt dieser Nießbrauch tatsächlich, wenn im
Nießbrauchübergabevertrag vermerkt sein sollte, dass das
Nießbrauchsrecht bei Auszug aus der Wohnung verfällt?

Wozu ist denn sonst diese Regelung in den Vertrag aufgenommen worden ? Die Vertragsschließenden werden sich beim Abschluß etwas dabei gedacht haben. Das ein Notar das Ganze beurkunet hat sagt mir, dass diese Klausel nicht gegen geltendes Recht verstieß.