nießbrauch oder wohnrecht

Kann mir vielleicht jemand helfen:
Meine Mutter besitzt ein Einfamilienhaus und ist alleine im Grundbuch eingetragen. Jetzt wird geheiratet und der neue Ehemann soll das Nießbrauchsrecht (lebenslanges Wohnrecht) erhalten.
Das ist ja sprichwörtlich auch ohne Einwand in Ordnung.
Rechtlich jedoch:
Was passiert, wenn er das Nießbrauchsrecht erhält?
Kann man hierzu Eingrenzungen im Grundbuch machen?
(dass sämtliche Kosten zur Erhaltung und zum Unterhalt selbst zu tragen sind und ein Nutzungsrecht nur für ihn gegeben ist, ohne Vermietung/Untervermietung etc.)
Was passiert, wenn er ein Wohnrecht auf Lebenszeit erhält?
Kann man das Wohnrecht auch eingrenzen (nur auf ihn) und muss das auch ins Grundbuch?
Bis dato war ich Universalerbe. Das ändert sich jetzt aber, da er in das Grundbuch kommt und man weiß ja nie…

Hallo, das ist denke ich keine Frage an irgendjemanden. Dies sollte ein Anwalt regeln.

Hallo,
also das ist ein schwieriges weites Thema zu dem ich nichts sagen kann.Hoffe du findest jemand anders de dich da beraten kann

Hallo,

zunächst: Ich bin kein Experte auf diesem Gebiet, ich kann nur aus eigener schlimmer Erfahrung schildern.

es ist ja ganz nett, wenn man wieder heiratet, aber ich würde weder ein Wohnrecht noch ein Nießbrauchrecht eintragen lassen und schon garn keinen ins Grundbuch lassen ohne Rückauflassungserklärung, das ist das schlimmste, was man machen kann. Was passiert, wenn die Ehe nicht funktioniert? Für diesen Fall müßte man sich auf jeden Fall absichern, da das Wohnrecht bestehen bleibt. Ihre Mutter müßte dann ausziehen und ihr Ehemann könnte im Haus wohnen bleiben. Die Zinsen für evtl. Hypotheken und Nebenkosten darf sie aber weiterzahlen.

Ich würde auch nicht so einfach auf mein Erbe verzichten. Ihre Mutter könnte z.B. auch ein Testament machen, dann hätten Sie auf jeden Fall noch Ihren Pflichtteilsanspruch. Der jetzige Lebensgefährte Ihrer Mutter müßte Sie nach dem Tod Ihrer Mutter auszahlen.

Ein Wohnrecht nach § 1093 BGB beinhaltet, dass ein Gebäude oder Gebäudeteil vom Wohnrechtsinhaber genutzt werden darf. Lediglich eine Pflegeperson oder ein Lebensgefährte dürfen in die Wohnung aufgenommen werden. Nach § 1093 BGB hat der Wohnrechtsinhaber lediglich die Gebrauchskosten, wie Müll, Heizung, Wasser und Abwasser zu zahlen. Alle sonstigen Kosten würden bei Ihnen, nach dem Tod Ihrer Mutter, als Erbe hängenbleiben.

Selbst wenn der Wohnrechtsinhaber sich notariell verpflichten würde, das Haus in Ordnung zu halten, sieht das in der Praxis meistens anders aus.

Bei einem Wohn- und auch Nießbrauch muß alles haargenau geregelt werden, sonst kann das ganz böse ins Auge gehen.

Wenn man verliebt ist, sieht alles ganz einfach aus, aber wenn die Liebe vorbei ist, hat man das Nachsehen.
Im Internet steht auch ganz viel über Wohn- bzw. Nießbrauch.

Es wäre sicherlich ratsam, einen Beratungstermin bei einem Notar zu machen, damit alle Eventualitäten besprochen werden. Bei diesem Termin sollte man sich auch nicht scheuen, unangenehme Fragen zu stellen.

Lieben Gruß

Vielen Dank für die super ausführliche Antwort.
Das hat schon mal Licht ins Dunkel gebracht…

Danke

Hallo,
Nießbrauch hat meiner Meinung nach nichts mit Wohnrecht zu tun. Ein Wohnrecht sollte im Grundbuch eingetragen sei. Paralell dazu sollte unbedingt ein notarieller Vertrag gemacht werden, in dem genau die Rechte ind Pflichten des Wohnrechtsinhabers festgeschrieben sind, auch die finaziellen Verpflichtungen, welche der Wohrechtsinhaber zu tragen hat.
Nießbrauch käme u.U. zum Tragen, wenn es ein Anrecht des Wohnrechtsinhabers auf eventuelle Mieteinnahmen aus Wohnungen od. Garagen gibt, von denen er einen bestimmten Anteil erhält.
Ich würde auf jeden Fall abraten, für den zukünftigen Ehemann Deiner Mutter so etwas zu machen. Besser finde ich, wenn Deine Mutter ein Testament macht und darin bestimmt, wie nach Ihrem Tod mit dem Haus bzw. einem Wohnrecht für ihren Mann zu verfahren ist. Dieses Testament sollte allerdings auch von einem Notar erstellt werden.
Mfg Falk