Nießbrauch ohne Erträge

Liebe ExpertInnen,

Nießbrauch ist ja bekanntlich das Recht, die Erträge einer Sache zu nutzen, die ein anderer besitzt. Was nutzt dem Berechtigten aber dieses Recht, wenn keine Erträge anfallen?

Angenommen, der Sohn unterschreibt beim Notar, dem Vater die Erträge zu überlassen, die aus der Vermietung eines Hauses entstehen, lässt aber das Haus unvermietet. Guckt der Vater dann in die Röhre?

Dank & Gruß
Ralf

Als Nießbraucher des Hauses entscheidet der Vater über die Nutzung. Der Vater kann das Haus vermieten, der Sohn muss nicht gefragt werden.

Das ist der Vorteil gegenüber dem Wohnrecht - denn wenn der Vater Nießbraucher ist, zuerst selber das Haus bewohnt, dann aber in eine Pflegeheim muss, kann er durch die Vermietung Einnahmen erzielen.
Beim Wohnrecht ginge das nicht.

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Hallo,

Das ist so formuliert etwas ungenau. Der Nießbrauch ist in Deutschland ein umfassendes Nutzungsrecht. Der Nießbrauchsnehmer darf die Sache selbst nutzen aber auch vermieten. Die Einnahmen aus der Vermietung stehen dann dem Vermieter - dem Nießbrauchsnehmer zu. Er steht allerdings gegenüber dem Nießbrauchsgeber in der Schuld und muss die Sache erhalten und versichern und hat übliche, regelmäßige Kosten zu tragen. Er kann die Sache also nicht veräußern oder vernichten.

Dann hat der Nießbrauchsnehmer schlecht gewirtschaftet (bzw. nutzt die Sache selbst).

Das muss man nicht extra unterschreiben, die Miteinnahmen gehören dem Vermieter - dem Nießbrauchsnehmer.

Sollte der Nießbrauchsnehmer eine andere Person beauftragen, als Vermittler aufzutreten und die Sache zu vermieten und kommt der Vermittler seiner vertraglichen Pflicht nicht nach, könnte man in den Vertrag schauen, ob es eine Schadenersatzregelung gegen den Vermittler wegen Untätigkeit gibt.

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