Nießbrauch ohne Grundbuch

hallo,

A kauft ein bebautes grundstück.

u.a. steht auf dem grundstück ein EFH, dass nicht im grundbuch eingetragen ist.

für dieses EFH soll ein nießbrauch für B eingerichtet werden.

wie wird das technisch abgewickelt ? man kann sich ja nicht auf eintragungen im grundbuch beziehen.

nimmt man einfach einen lageplan mit zum notar und beschreibt dann entsprechend das betreffende objekt, auf welches der nießbrauch generiert werden soll ?

danke

gruß inder

Gebäude sind nur in den seltensten Fällen im Grundbuch eingetragen. Wenn das Gebäude in der Flurkarte nicht eingetragen ist, kann es sein, dass die Einmessung versäumt wurde. GAU wäre ein illegal errichtetes Gebäude. Dann könnte irgendwann das Bauamt kommen und einen Abriss verlangen. Was würde dann mit dem Nießbrauch geschehen? Das könnte teuer werden.
Ansonsten: Einfach mal beim Notar deiner Wahl nachfragen welche Unterlagen erforderlich sind.

vnA