Hallo, liebe „Wissenden“! Ich habe eine Frage bezüglich Nießbrauch, wenn der Nießbraucher im Heim lebt, welche Rechte und Pflichten der Betreuer hat. Frau X hat Nießbrauch für einen Teil des Grundstücks, das Ehepaar Y gehört (vor einigen Jahren überschrieben wurde, von Frau X, und deren verstorbenen Ehemann), sowie ein Haus, das auf diesem Grundstück steht. Frau X wohnt nun im Pflegeheim und deren Betreuer ist ihr leiblicher Sohn, Herr Z. Darf Herr Z Ehepaar Y verbieten, das Haus von Frau X zu betreten, obwohl Frau X es ihnen schon immer erlaubt hat, und bisher auch nicht verboten hat? Frau X ist nämlich nicht entmündigt.
Ehepaar Y hat sich bisher immer um das Haus und auch um Frau X gekümmert, schon bevor sie ins Heim zog.
Danke im Voraus für Eure Hilfe
Hallo,
der Nießbrauch sag nur aus, dass der Nießbraucher die Früchte aus dem Objekt ziehen darf, also die Einkünfte aus Vermietung und dergleichen. Da das Haus nicht dem Niesb raucher oder dessen Betreuer gehört, hat er auch kein Hausrecht.
Ich würde hier den Rat eines Anwalts zu rate ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bobrowski
Hallo,
ohne auf die konkrete Sache einzugehen: der Nießbraucher lebt im Heim und hat einen Betreuer … Der Betreuer vertritt den Betreuten i n n e r h a l b der vom Gericht angeordneten Aufgabenkreise. Deshalb wäre es wichtig, zu wissen, ob die Aufgabenkreise diese Problematik umfassen. Dann kommt es auf die konkret eingetragenen Rechte an. Frau X , also die Betreute ist tatsächlich nicht „entmündigt“, sondern kann eben bestimmte Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht oder nicht mehr allein regeln. Der rechtl. Betreuer als gesetzl. Vertreter vertritt innerhalb der Aufgabenkreise und hat dabei die Wünsche und den Willen der Betreuten zu beachten. (sofern diese dem Wohl nicht zuwiderlaufen) Wenn Sie sich in Ihren Rechten eingeschränkt fühlen, empfehle ich anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen ! freundliche Grüße andre ( www.andre-krueger-online.de )
Hallo und schönen Tag!
Es tut mir leid, diese Frage liegt außerhalb meines Wissensgebietes, so könnte ich keine richtig brauchbare Antwort darauf geben.
Hoffe, ein anderer wird es machen können.
MfG
Dr. Sztojanovics