Nießbrauch rückgängig machen?

Guten Tag,

Person X hat seiner Schwester vor einigen Jahren eine Wohnung gekauft.
Eigentümer dieser Wohnung ist Person X. Er hat damals der Schwester per Nießbrauch das Recht gegeben, lebenslang kostenfrei in der Wohnung zu leben.

Seit längerer Zeit ist Person X und der Rest der Familie nun mit der Schwester zerstritten.

Meine Frage ist nun: Kann Person X den Nießbrauch rückgängig machen, so dass die Wohnung vermietet werden kann bzw. darf er die Wohnung verkaufen (dies wird alles wenn dann nur ohne die Zustimmung der Schwester gehen, da sie bestimmt nicht freiwillig auszieht).

vielen Dank schon mal im voraus.

[MOD: Titel & Text geändert, denn mit Niesen hat das nichts zu tun]

Guten Tag,

Moin,

Person X hat seiner Schwester vor einigen Jahren eine Wohnung
gekauft.
Eigentümer dieser Wohnung ist Person X. Er hat damals der
Schwester per Nießbrauch das Recht gegeben, lebenslang
kostenfrei in der Wohnung zu leben.

Was er sich vorher besser hätte überlegen sollen.

Seit längerer Zeit ist Person X und der Rest der Familie nun
mit der Schwester zerstritten.

Dumm gelaufen.

Meine Frage ist nun: Kann Person X den Nießbrauch rückgängig
machen, so dass die Wohnung vermietet werden kann

Löschung des Nießbrauch bedarf der notariellen Beurkundung. Die Vermietung durch die Schwester ist auch jetzt schon möglich. Erträge stehen der Schwester zu.

bzw. darf er
die Wohnung verkaufen (dies wird alles wenn dann nur ohne die
Zustimmung der Schwester gehen, da sie bestimmt nicht
freiwillig auszieht).

Verkaufen kann er die Wohnung. dies ändert jedoch nichts an den bestehenden Rechten. Genau aus den geschilderten Gründen gibt es das Nießbrauchsrecht.
Wer würde so etwas schon kaufen?

vielen Dank schon mal im voraus.

Bitte
vnA

[MOD: Titel & Text geändert, denn mit Niesen hat das nichts zu
tun]

Meine Frage ist nun: Kann Person X den Nießbrauch rückgängig
machen

Nein, dazu ist das ganze ja auch da. Wenn überhaupt, wäre höchstens eine Anfechtung des ursprünglichen Vertrages denkbar (grober Undank o.ä.), aber dazu muss schon eine ganze Menge passiert sein (ein bissel des üblichen Familienkrachs reicht da nicht) und die Chancen sind… IMHO mehr als dürftig. Aus dem laienhaften Bauch heraus würde ich das - sofern es überhaupt eine Art Geschenk war - ähnlich bewerten wie die Forderung auf Herausgabe von Verlobungsgeschenken etc., und da sieht es meist ebenso düster aus. Da einen RA mal drüberschauen zu lassen, könnte sich lohnen, aber ich würde nicht mal wagen die Erfolgschancen in Prozent angeben zu wollen.
Nießbrauchsrechte werden ja gerne bei Erbgeschichten vergeben, da hat der Gesetzgeber nicht umsonst einen hohen Wall drumrum aufgebaut.

Danke für die Antworten