Liebe Experten.
Vor über 10 Jahren haben Eltern dem Sohn ihr Haus übertragen. Allerdings mit Nießbrauchvorbehalt. Nach Tod der Eltern „erben“ Sohn und die Tochter sozusagen das Haus. Trotz der Schenkung ist ja durch den Nießbrauch der Wert des Hauses trotzdem in der Erbmasse drin. Tochter ist geistigbehindert, es besteht ein Behindertentestament. Tochter hat einen Pflichtteilsersatzanspruch.
Frage1: Sohn will das geerbte Haus, das ihm ja schon übertragen worden ist, verkaufen. Mit Tod der Eltern endet ja auch der Nießbrauch. Gilt nach dem Tod der Eltern die alte 10-Jahres-Frist mit Termin der Übertragung -, nach der Immobilien nach 10 Jahren verkauft werden können, ohne Spekulationssteuer zu bezahlen?
Also: Kann der Sohn nach Tod der Eltern das Haus verkaufen, ohne Spekulationssteuer zu zahlen?
Danke an die Experten