Nießbrauch und Kosten in der Steuererklärung

Hallo liebe Leute, stundenlanges Googlen hat mich nicht weitergebracht, daher frag ich mal die Expterten:

Meine Mutter, mein Bruder und ich haben von meinem Vater die Wohnung (Wert ca. 80.000 EUR) geerbt; ich habe meinen Bruder ausbezahlt und den Anteil der Mutter kostenlos übernommen, bin also alleiniger Eigentümer; meine Mutter hat im Gegenzug ein Nießbrauchsrecht für diese von ihr bewohnte Wohnung erhalten.

  1. Kann ich die Kosten für den Erwerb geltend machen? Ich habe keinen Kredit dafür aufgenommen
  2. Nun stehen Reparaturen an - kann ich die Kosten in der Steuererklärung angeben? Ich hab ja keine Mieteinnahmen.

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Anton

hallo,

erwerbskosten sind nur ansetzbar, wenn die immobilie gewerblich verwendet wird.
würde die immobilie privat vermietet, wären zumindest alle kosten der kaufpreisbeschaffung (inkl. zinsen, nicht aber tilgung) ansetzbar. da die mutter ein wohnrecht besitzt, fällt das hier weg.
reparaturen können, soweit die immobilien vermietet ist, voll angesetzt werden (zu unterscheiden ist dabei nach wert der renovierung/sanierung - nur für ein jahr, oder abzuschreiben auf mehrere jahre?). Da die mutter ein wohnrecht genießt, fällt das hier ebenfalls weg.
absetzbar sind somit nur alle kosten, die bzgl. handwerkerarbeiten und sog. haushaltsnahen dienstleistungen (z.b. gärtner) entstehen. bei handwerkerleistungen sind das bis max. 6000euro p.a. für alle arbeitszeiten, anfahrtspauschalen etc., brutto (also mit mwst), nicht aber material.
haushaltsnahe dienstleistungen sind hiervon getrennt zu betrachten (also zusätzlich absetzbar).

saludos, borito

Hallo borito,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, das hilft mir wirklich weiter.

LG aus Bayern,
Anton

hallo,

erwerbskosten sind nur ansetzbar, wenn die immobilie
gewerblich verwendet wird.
[…]
absetzbar sind somit nur alle kosten, die bzgl.
handwerkerarbeiten und sog. haushaltsnahen dienstleistungen
(z.b. gärtner) entstehen. bei handwerkerleistungen sind das
bis max. 6000euro p.a. für alle arbeitszeiten,
anfahrtspauschalen etc., brutto (also mit mwst), nicht aber
material.
haushaltsnahe dienstleistungen sind hiervon getrennt zu
betrachten (also zusätzlich absetzbar).

saludos, borito

Hallo,

nee, die Kosten für den Erwerb wohl nicht.

Handwerkerrechnungen bis zu einer bestimmten Summe (ich meine 25.000€, bin mir aber nicht sicher) ja, allerdings nur die Arbeit, nicht das Material.

Viele Grüße

Paola