Nießbrauch und Steuererklärung (Vater / Mutter / Kind)

Hallo zusammen,

angenommen…

eine Mutter überträgt ihrem Sohn notariell zur Hälfte das Haus, lässt sich allerdings als Nießbraucherin eintragen. Die Eltern sind getrennt lebend.
Der Vater (Rentner) bewohnt die Hausimmobilie und erhält die vollen Mieteinkünfte aus einer im Haus vermieteten Wohnung, zahlt auch alleinig die (geringe) Restschuld am Haus ab.

Anschließend kommt das Finanzamt auf den Sohn zu. Diesem wird unterstellt, dass er die Hälfte der Mieteinkünfte erhält. Per Einspruch wurde widersprochen und der Sachverhalt dargestellt mit dem Ergebnis, dass nun die Mutter mit dem Nießbrauchrecht steuerlich belangt werden soll, obwohl diese ja auch keine Mieteinkünfte erhält, sich lediglich im Zuge der Schenkung ihres Hausanteils an den Sohn das Nießbrauchsrecht gesichert hat.

Was könnte man hier nun tun? Nochmal Einspruch gegen den Bescheid erheben mit dem Ziel, dass allein der Vater, der ja alle Einkünfte erhält auch steuerlich belangt wird?

Der Sohn wird ja nicht beschwert, von ihm will das Finanzamt ja nichts mehr. Also gilt es, die Besteuerung bei der Mutter richtig zu stellen, wenn das Finanzamt bei ihr Vermietungseinkünfte durch Schätzung ansetzt. Als Rechtsbehelf bietet sich der Einspruch an, da ein Antrag auf schlichte Änderung kürzer greift. Die Einspruchsfrist von einem Monat sollte dabei im Auge behalten werden.

Man fragt sich bei dem Sachverhalt allerdings, was der Vater gegenüber dem Finanzamt erklärt hat.

Danke für die Antwort!

Angenommen der Vater kennt sich nicht aus und die letzten Jahre wurde immer die Mutter mit der steuerlichen Mieteinnahmen-Angelegenheit belastet, die jedoch dagegen aufgrund des Familienfriedens nicht ankämpfen wollte.
Als der Sohn dann das Haus überschrieben bekommen hat, stellte sich dieser der Finanzamtforderung jedoch entgegen, da weder er noch die Mutter Einnahmen erwirtschaften. Beim Sohn ging das nun durch, jedoch wird die Mutter aufgrund des Nießbrauchrechts nun steuerlich belangt.

Falls es nun so wäre, dass der Vater in einem anderen Landrkeis lebt als Mutter und Sohn, an welches Finanzamt müsste man sich denn wenden mit einem Einspruch?

In dem angepassten Bescheid des Vaters heißt es in diesem fiktiven Fall konkret unter Erläuterungen:
„Da Frau XXX im Grundstücksübertragungsvertrag ihren Miteigentumsanteil von 1/2 unter einem Nießbrauchsvorbehalt übertragen hat, sind Einkünfte ihr zuzurechnen“. Die Mutter hat daraufhin auch bereits einen angepassten Steuerbescheid erhalten mit der Hälfte der Mieteinnahmen des Vaters.

Das Finanzamt unterstellt, dass die Mieteinkünfte der Nießbrauchsnehmerin wirtschaftlich zuzurechnen sind, und dass der Zufluss beim Ex-Gatten quasi eine Schenkung oder eine Unterhaltsleistung im verkürzten Zahlungsweg darstellt.

Ob das so richtig ist, kann ich gerade aus dem Hut nicht beantworten. Vielleicht weiß ja @Aprilfisch oder @StBAnw was dazu.