Gibt es zwischen Nießbrauch und Wohnrecht auch weitere Unterschiede außer den einen Unterschied, dass das Wohnrecht nur zum Wohnen berechtigt, während der Nießbrauch die umfassende Nutzung erlaubt?
Guten Tag,
Gibt es zwischen Nießbrauch und Wohnrecht auch weitere
Unterschiede außer den einen Unterschied, dass das Wohnrecht
nur zum Wohnen berechtigt, während der Nießbrauch die
umfassende Nutzung erlaubt?
Hallo,
ja, es gibt auch weitere Unterschiede. Zwar finden auf das Wohnungsrecht, wie es zutreffend heißt, die meisten Vorschriften über den Nießbrauch Anwendung. Allerdings gelten für das Wohnrecht beispielsweise nicht die Regelung über außergewöhnliche Ausbesserungen und Erneuerung, die nur für den Nießbrauch gelten, §§ 1093, 1043 BGB. Das Gleiche gilt für die Versicherungspflicht und für die Tragung öffentlicher Lasten, §§ 1045, 1047, 1093 BGB.
Wenn man sich einen genaueren Überblick verschaffen will, sollte man sich die Vorschrift des § 1093 BGB durchlesen. Einfach nach „§ 1093 BGB“ googeln. Dort sind diejenigen Vorschriften aus dem Nießbrauchsrecht aufgeführt, die auch für das Wohnrecht gelten. Daraus kann man entsprechend folgern, welche Vorschriften des Nießbrauchsrechts nicht für das Wohnrecht gelten und wie sich Nießbrauch und Wohnrecht dementsprechend unterscheiden.
Weitere Infos zum Niebrauch und zum Wohnrecht finden Sie hier: http://niessbrauch.wordpress.com