ich habe vor jahren im sinne der steuerersparniss ein haus geerbt.mein vater ließ damals das nießbrauchsrecht für meine mutter notariell festlegen.
nun muß eine neue Heizung in das haus,da die alte nicht mehr vom schornsteinfeger abgenommen wird. wer trägt hierfür die kosten, ich als eigentümer oder meine mutter als nießnutzer. muß dazu sagen das meine mutter ein eigenes anderes haus hat in dem sie lebt, und das haus mit der kaputten heizung seit jahren schon vermietet hat und auch die miete kassiert. bin für jede mitteilung dankbar. mit freundlichem gruß thomas
gehe zu einem anwalt ich bin keiner
Hi Thomas,
hier bin ich der falsche Ansprechpartner, es sollte bei einem Rechtsanwalt nachgefrat werden.
Viel Erfolg Norbert
Hallo,
die Kosten für die Heizungsanlage sind im Mietpreis einkalkuliert.
Das bedeutet, wer die Miete kassiert, zahlt die Heizung - ganz einfach.
MfG
Uli
geerbt.mein vater ließ damals das nießbrauchsrecht für meine
mutter notariell festlegen.
nun muß eine neue Heizung in das haus,da die alte nicht mehr
kosten, ich als eigentümer oder meine mutter als nießnutzer.
muß dazu sagen das meine mutter ein eigenes anderes haus hat
in dem sie lebt, und das haus mit der kaputten heizung seit
jahren schon vermietet hat und auch die miete kassiert. bin
für jede mitteilung dankbar. mit freundlichem gruß thomas
Das ist klar ein Fall für die Rechtsecke.
Da ea auch verschiedene Arten des Nießbrauchrechts gibt und, abhängig von den Vereinbarungen, empfehle ich dir dazu, die Sache einem Anwalt zu übertragen.
Meiner Meinung nach (ist aber nur eine Meinung), hat diese Kosten deine Mutter tragen.
siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Nie%C3%9Fbrauch
http://de.wikipedia.org/wiki/Nie%C3%9Fbrauch#Rechtsf…
Hi
Wenn Niessbrauch besteht, musst du als Eigentümer sogar in dem Haus, solltest du darin wohnen, auch Miete zahlen. Unabhängig davon hat in deinem Fall deine Mutter ausschliesslich die wirtschaftlichen Vorteile, du als Eigentümer hast für deine Pflichten zu sorgen. Alle Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten fallen zu deinen Lasten. Bestimmte Modernisierungskosten lassen sich auf die Miete umlegen, die aber deine Mutter im vollen Umfang einstreicht.
Wie du selber schreibst, ist aus steuerlichen Gründen diese Regelung getroffen worden. Da hast du einen Vorteil gehabt, der sicher die Kosten einer Heizung relativieren.
Das Nutzniessrecht ist ausschliesslich ein Recht ohne Pflicht.
Gruss
Christian
Christian
Hallo thomasmeist,
ich kenne einen ähnlichen Fall. Da kassiert der Nießbraucher die Miete, muss aber auch für die Unterhaltung sorgen und bezahlen. Das wurde aber im Vertrag so geregelt. Ich würde den Notar fragen.
hallo,
diese frage sollten sie wohl eher an einen Anwalt stellen,der kennt sich mit vertragsrecht aus.
Das ist eine juristische Frage-
habe keine Ahnung
Hallo Thomas,
wir sind keine Rechtsexperten und können in diesem
Fall leider keine befriedigende Antwort geben.
Bitte wende Dich mit dieser Frage am besten an einen Anwalt.
MfG Michael
Leider bin ich „nur“ Handwerker und kein Rechtskundiger.
Das Niessbrauchrecht ist zu komplex und von den jeweiligen Verträgen oder Erblasserbestimmungen geprägt als dass man pauschle Aussagen dazu machen kann.
Es kann also tatsächlich so sein dass der Eigentümer verpflichtet ist, sämtliche Instandhaltungskosten zu tragen.
Der Niesbrauch ist idR. aber auch auf die Nettokaltmieten beschränkt. Die anfallenden, in der „normalen“ Miete enthaltenen Nebenkosten fliessen in aller Regel dem „Betreiber“ des Gebäudes zu.
Hallo,
Sorry- aber ich gebe keine Rechtsberatung ab.
hierfür gibt es Fachleute!!!
nG, Haag
tut mir leid. ich kenne mich mit heizung aus aber nicht mit rechtlichem. denn heizungsbauer und nicht anwalt. sorry
Hallo!
die Mutter tritt also so gesehen als Vermieter auf,
muss also auch für die beheizbarkeit sorgen, sie bekommt ja auch Mieteinnahmen und Nebenkosten.
Hallo Thomas!
Bei diesem Problem kann ich dir nicht helfen da ich kein Jurist bin. Es ist Ratsam sich bei einem Rechtsanwalt zu informieren.
Sorry,
bin leider in erbschafts- und vertragsrechtlichen Dingen nicht unterwandert.
So billig wie mnöglich reparieren.
Dir kann es egalsein was das teil verbrauccht…
Elektrheizung?
Oder besser doch zum RA?
ULI