Nießbrauch

in ein Grundstück ist eine lebenslanges Nießbrauchrecht an einem Grundstück eingetragen.

Ist es möglich, durch eine Verzichtserklärung einen Notarbesuch, zum Zwecke des Austragens zu umgehen ? Also es geht konkret um die Möglichkeit eines Verkaufs. Da ein Verkauf ohne Zustimmung des Nießbrauchers faktisch ausgeschlossen ist. Da nun Kosten auftauchen die ein Behalten des Grundstückes( Immobilie) ausschließen, möchte ich schon gern verkaufen, werde aber meines Erachtens Probleme mit dem Nießbraucher bekommen.
Was kann ich tun ?

Theo

Hallo Theo,

soweit ich mich mit der Materie auskenne (ich habe auch ein Grundstück mit einem Nießbrauchrecht) kann das Nießbrauchrecht nur gelöscht werden, wenn dies über einen Notar läuft. Soviel ich weiß, kann ja auch die Eintragung nur über einen Notar erfolgen. Und eine „formlose“ Verzichtserklärung ist wahrscheinlich nicht wirksam, ansonsten bräuchte man ein solches Recht nicht im Grundbuch einzutragen.
Wenn es um die Kosten geht: Vielleicht kannst du die auf den Käufer abwälzen, der muss ja normalerweise sowieso die Notarkosten tragen. Wenn jedoch der Nießbraucher nicht auf sein Recht verzichten will, hast du schlechte Karten. Zwingen kannst du ihn nicht.

Gruß,
Delia