Tochter ist Eigentümerin des Objektes. Sie möchte es auf ihren Mann übertragen. Der Vater hat das Nießbrauchsrecht am Objekt. Muss der Vater beim Notar auch unterschreiben und seine Zustimmung geben?
Wenn der Nießbrauch am Objekt unverändert bestehen bleibt muss dieser nicht zustimmen. Sein Recht ist gesichert. Die Belastung wird vom neuen Eigentümer in dinglicher Weise übernommen.
ml.
Tochter ist Eigentümerin des Objektes. Sie möchte es auf ihren
Mann übertragen. Der Vater hat das Nießbrauchsrecht am Objekt.
Muss der Vater beim Notar auch unterschreiben und seine
Zustimmung geben?
Hi,
was steht den im Vertrag? Ist lt. Vertrag die Zustimmung des Vaters erforderlich, dann ja.
Gruß
Tina