Nießbrauchrecht

Liebe/-r Experte/-in, ich habe von meinem Vater ein Haus mit Grundstück geerbt. Die Ehefrau meines verstorbenen Vaters hat ein Nießbrauchrecht auf Haus und Grundstück. Nun ist es so, dass Sie auf Grund einer Erkrankung nicht mehr geschäftsfähig ist. Wie wirkt sich das auf das Nießbrauchrecht aus?
Herzlichen Dank im voraus!

leider kann ich nicht helfen!

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Hallo Frau Kahlfeld,

wenn die Witwe nicht mehr geschäftsfähig ist, wird sicherlich ein Betreuer bestellt, der dann die Geschäfte weiterführt. Somit wird auch das Nießbrauchrecht weiterhin bestand haben.

LG
westpat

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Hallo Kirsten,
vermutlich hast Du mich falsch ausgewählt, ich weiss zu diesem Thema leider absolut nichts.
Ich konnte übrigens nicht eher antworten, ich war in Urlaub.
Gruß rocknroll

Kleiner Tip: vielleicht ein bißchen googln unter Nießbrauch und entsprechende Urteile, woraus man folgern kann.