Hallo liebe Experten,
momentan wohnen wir im Haus unserer Eltern. Diese leben weiter weg. Sie kommen ca. 4-5 mal im Jahr an unseren Wohnort, um etwas zu Erledigen und bleiben dann meist für 2-3 Wochen. Sie wohnen dann bei uns. Nun möchten wir gerne das Haus kaufen, es müssen einige grundlegende, finanziell auch aufwändigere Renovierungen gemacht werden und auch Umbauten, damit wir hier mit unserer Familie leben können. Das möchten wir natürlich dann mit geklärten Besitzansprüche tun und um auch „Gerechtigkeit“ gegenüber den anderen Geschwistern walten zu lassen . Das Angebot des Hauskaufes kommt von den Eltern. Wir waren damit einverstanden. Nun haben wir aber erfahren, dass unsere Eltern ein lebenslanges Nießbrauchrecht für das Haus haben wollen um „Sicherheit“ zu haben.
Was müssen wir hier beachten? Ist ein Nießbrauchrecht überhaupt möglich beim Verkauf des Hauses? Ist das nicht nur bei Schenkungen möglich bzw. vorzeitigen Besiztübertragungen?
Ich habe etwas Bedenken, wenn wenn es meinen Mann oder mich wider erwarten beruflich in einen anderen Raum Deutschlands verschlägt, können wir das Haus ja wohl weder Vermieten noch Verkaufen notfalls. Zumindest nicht ohne Genehmigung der Eltern.
Man weiß ja auch nie, wie sich so etwas entwickelt. Momentan ist unser Verhältnis wirklich gut - aber man weiss ja nicht, was den älteren Leuten so in den Sinn kommt eines Tages.
Und noch eine andere Frage:
Könnten Sie mit dem Nießbrauchrecht dann eines Tages vor der Türe stehen und sagen „Wir möchten nun dauerhaft wieder in das Haus ziehen?“.
Ich würde mich riesig über Euren Rat freuen!
Herzlichen Dank und viele Grüße!
Natalia
warum hier ein Nießbrauchsrecht im Rahmen eines Verkaufes bestellt werden soll, ist mir rätselhaft. Machbar ist dies juristisch natürlich und müsste dann auch zu einem deutlich geringeren Kaufpreis führen, wozu es gut sein soll, erschießt sich mir aber nicht.
Insbesondere werdet ihr ja vermutlich den Kauf und die Umbauten finanzieren müssen, und der Nießbrauch als vorrangig eingetragenes Recht vor einer Grundschuld der Bank ist entweder gar nicht möglich, oder beschränkt zumindest die Höhe der Beleihungsgrenze massiv und führt zu schlechteren Zinsen.
Sinnvoll könnte aber eine Schenkung unter Nießbrauchsbestellung im Zusammenhang mit einem Erbvertrag sein, in den dann auch die übrigen Geschwister mit einer entsprechenden Abfindung einbezogen werden. Es gibt aber auch zig andere sinnvolle Möglichkeiten, die ein Fachmann im Rahmen einer intensiven Beratung nach Kenntnis aller Details vorschlagen kann.
Angesichts der Werte um die es hier geht, würde ich aber dringend den Gang zum spezialisierten Anwaltskollegen empfehlen. Fehler können sonst sehr teuer und schmerzhaft werden. Die Kosten einer zudem versicherten anwaltlichen Beratung sind demgegenüber minimal.
Gruß vom Wiz
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vielen Dank für Deine Nachricht. Das hört sich wirklich an, als bräuchten wir da einen Profi. Danke für die „Warnung“. Wir haben auch kein so gutes Gefühl bei der ganzen Sache. Da sollten wir uns lieber mit einem Fachmann beraten!
Nochmals Danke für Deinen Rat und noch eine schöne Vorweihnachtszeit!
Natalia
Hallo Natalia,
warum hier ein Nießbrauchsrecht im Rahmen eines Verkaufes
bestellt werden soll, ist mir rätselhaft. Machbar ist dies
juristisch natürlich und müsste dann auch zu einem deutlich
geringeren Kaufpreis führen, wozu es gut sein soll, erschießt
sich mir aber nicht.
Insbesondere werdet ihr ja vermutlich den Kauf und die
Umbauten finanzieren müssen, und der Nießbrauch als vorrangig
eingetragenes Recht vor einer Grundschuld der Bank ist
entweder gar nicht möglich, oder beschränkt zumindest die Höhe
der Beleihungsgrenze massiv und führt zu schlechteren Zinsen.
Sinnvoll könnte aber eine Schenkung unter
Nießbrauchsbestellung im Zusammenhang mit einem Erbvertrag
sein, in den dann auch die übrigen Geschwister mit einer
entsprechenden Abfindung einbezogen werden. Es gibt aber auch
zig andere sinnvolle Möglichkeiten, die ein Fachmann im Rahmen
einer intensiven Beratung nach Kenntnis aller Details
vorschlagen kann.
Angesichts der Werte um die es hier geht, würde ich aber
dringend den Gang zum spezialisierten Anwaltskollegen
empfehlen. Fehler können sonst sehr teuer und schmerzhaft
werden. Die Kosten einer zudem versicherten anwaltlichen
Beratung sind demgegenüber minimal.