Kann man ein Nießbrauchrecht auf bestimmte Zeit beschränken.? Zum Beispiel bis der Nießbrauchberechtigte ein Erbe antritt.Danke für eine Antwort Kilifix
Soweit die Befristung bestimmbar ist sehe ich kein Problem.
ml.
Ich sehe kein Problem den Nießbrauch befristet zu bestellen, soweit die Befristung auch eindeutig bestimmbar ist.
ml