Hallo an Alle,
mal angenommen, eine Frau finanziert ein Grundstück und baut daruf ein Haus, steht damit allein im Grundbuch. Sie hat einen Partner, der sich mit seiner Muskelhypothek daran beteilig. Beide waren bereits verheiratet und sind nun seit 2 Jahren ein Paar. Eine neue Hochzeit steht nicht zur Debatte. Die Frau hat keine Kinder, Erben wären ihre Neffen. Die Tochter des Mannes aus erster Ehe ist finanziell abgesichert.
Für Später möchte die Frau aber eine Absicherung für ihren Partner. Mal angenommen. wenn sie als erste stirbt, soll er dort weiterhin wohnen können und auch für den Fall einer stationären Pflege eine finanzielle Absicherung erhalten. Dafür müßte doch eigentlich ein Niessbrauchrecht ausreichen, was ins Grundbuch eingetragen wird. Oder hat Jemand andere Erfahrungen?
Und: Beide haben die Erfahrung gemacht, dass leider auch eine Liebe zerstört werden kann und man getrennte Wege geht. Was passiert dann mit dem Niessbrauchrecht? Kann die Frau das wieder aus dem Grundbuch austragen/ löschen lassen?
Ich wünsche allen einen schönene Tag.
Angela