Niessbrauchrecht wieder löschen?

Hallo an Alle,

mal angenommen, eine Frau finanziert ein Grundstück und baut daruf ein Haus, steht damit allein im Grundbuch. Sie hat einen Partner, der sich mit seiner Muskelhypothek daran beteilig. Beide waren bereits verheiratet und sind nun seit 2 Jahren ein Paar. Eine neue Hochzeit steht nicht zur Debatte. Die Frau hat keine Kinder, Erben wären ihre Neffen. Die Tochter des Mannes aus erster Ehe ist finanziell abgesichert.
Für Später möchte die Frau aber eine Absicherung für ihren Partner. Mal angenommen. wenn sie als erste stirbt, soll er dort weiterhin wohnen können und auch für den Fall einer stationären Pflege eine finanzielle Absicherung erhalten. Dafür müßte doch eigentlich ein Niessbrauchrecht ausreichen, was ins Grundbuch eingetragen wird. Oder hat Jemand andere Erfahrungen?

Und: Beide haben die Erfahrung gemacht, dass leider auch eine Liebe zerstört werden kann und man getrennte Wege geht. Was passiert dann mit dem Niessbrauchrecht? Kann die Frau das wieder aus dem Grundbuch austragen/ löschen lassen?

Ich wünsche allen einen schönene Tag.
Angela

Hallo,

der Eintrag sollte ja irgendeine nachvollziehbare Grundlage, sprich Vertrag, haben, aus der auch die Beweggründe für die Einräumung und die finanzielle Bewertung der Geschichte hervorgeht. Darin wäre auch zu regeln, unter welchen Voraussetzungen eine Löschung möglich sein soll. Dabei sollte man insbesondere daran denken, dass je nach abgelaufener gemeinsamer Nutzungszeit eine gewisse Wertentwicklung des Nießbrauchs und der Ausgleich des Restwertes zu berücksichtigen sind. Und dann kann man auch auf dieser Grundlage eine entsprechende Vormerkung zur Löschung des Nießbrauchs in das GB eintragen lassen. Das erspart dann die Zustimmung des Berechtigten im Falle des Falles. Statt dessen reicht dann der Nachweis des Bedingungseintritts durch den Beschwerten, z.B. Zahlung der Ausgleichssumme, aus.

Gruß vom Wiz