Nießbrauchsrecht oder was geht sonst?

Hallo,
Person A besitzt ein Haus Baujahr 1958 mit (eigentlich) drei (sehr kleinen) Wohnungen, welche aber derzeit von Person A mit Ihrem Ehemann B komplett alle alleine vom Ehepaar gemeinsam bewohnt werden.
Person A möchte nun (da sie alleinige Eigentümerin des Hauses ist) Ihren Ehemann B „irgendwie“ absichern wenn sie VOR ihm versterben sollte. Das Ehepaar hat ein Kind -Sohn-.
Gesetzliche Erbfolge wäre ja 1/2 Ehemann B und 1/2 Sohn. Person A möchte aber SICHERSTELLEN, dass nach ihrem etwaigen Ableben der Ehemann B das GESAMTE Haus und das Grundstück alleine und unentgeltlich weiterhin bewohnen kann, OHNE dass der Sohn sein Erbteil oder Pflichtteil oder was auch immer an Geld einklagen/bekommen könnte -kein Mißtrauen aber gelebte Erfahrung von Person A…
Wie ist es mit einem -von einem Notar jetzt empfohlenen- ins Grundbuch eingetragenen Nießbrauchsrecht für Ehemann B am GESAMTEN Wohnhaus und Grundstück, in das auch aufgenommen wird, dass er gegebenenfalls eine Wohnung selber bewohnt und die beiden anderen kleinen Wohnung vermieten könnte - oder alles vermieten und ALLE Mieteinnahmen Ehemann B ALLEINE gehören.
Was haltet Ihr davon, wie ist es auch rechtlicher Sicht, WAS muss man beachten und WAS könnte der Sohn dann evtl. fordern usw.

WIE kann Person A ausschließen, dass der Sohn zwar sein „Erbteil“ faktisch und in der Tat behält, aber es sich NICHT in Geld auszahlen lassen kann oder sonstige Rechte bezüglich Haus/Miete/Wohnungen/Grundstück in Anspruch nehmen kann, insbesondere kein Verkauf z.B. im Wege der Erbauseinandersetzung anstreben kann. Ehemann B soll -nach dem Willen von Person A- ALLE Rechte, Nutznießungen, Einnahmen usw. aus dem Haus erhalten. Der Sohn soll erst nach dem Tod von Ehemann B ALLES komplett erben.

Danke für wirklich JEDE Hilfe, Tipps, Links usw.

Grüße
Marie

Hallo,

die erste Frage wäre, wie die Verhältnisse der Beteiligten aktuell sind, wie alt das betroffene Kind ist, und was das ggf. für eigene Vorstellungen zum Thema hat. Mit einem erwachsenen Kind könnte man bei anständigen Verhältnissen sicherlich einen Erbvertrag schließen, der alle Seiten glücklich macht. Mit minderjährigen Kindern und bei problematischen Verhältnissen sieht die Sache ganz anders aus.

Weiterhin stellt sich die Frage, ob nur eine Absicherung für den Erbfall die Situation passend löst, oder ob nicht auch für den Fall einer Trennung Regelungen notwendig sind, um ggf. gemeinsame Anteile an Sanierungsmaßnahmen, … gerecht auszugleichen.

Gruß vom Wiz

Hallo,
danke für die Anwort.

die erste Frage wäre, wie die Verhältnisse der Beteiligten
aktuell sind, wie alt das betroffene Kind ist,

Das Kind ist volljährig und wohnt nicht mehr mit im Haus.

und was das

ggf. für eigene Vorstellungen zum Thema hat.

Dem Kind ist es wohl egal was mit dem Haus „geschieht“. Aber die Person A (Besitzer) möchte sehr gerne, dass das Haus dem Kind später nach dem Ableben der Eltern mal vererbt wird.

Mit einem

erwachsenen Kind könnte man bei anständigen Verhältnissen
sicherlich einen Erbvertrag schließen, der alle Seiten
glücklich macht.

Was GENAU meinst Du mit „Erbvertrag“? Wird der auch beim Notar abgeschlossen und was würde sowas kosten dort an Gebühren. Zur Erklärung: Person A hat gerade eine SEHR schlechte kostenmäßige Erfahrung gemacht und fragt jetzt immer vorher, da man ihr für die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patienntenverfügungen, Bestattungsverfügung satte 1.000 EURO Notarkosten NUR für die Beglaubigung und den Eintrag in das Vorsorge-Vollmachts-Register „abgeknöpft“ hat und auch auf detaillierte Nachfrage NICHT vom Notar von dieser Summe abgewichen wurde *ggrrhh, sehr sauer auf Notar (hatte VORHER keine Kosten genannt)*

Weiterhin stellt sich die Frage, ob nur eine Absicherung für
den Erbfall die Situation passend löst, oder ob nicht auch für
den Fall einer Trennung Regelungen notwendig sind,

für den Fall einer Trennung steht in dem jetzigen Entwurf drin: Dieses Nießbrauchsrecht gilt nur solange wie die Ehe besteht…

um ggf.

gemeinsame Anteile an Sanierungsmaßnahmen, … gerecht
auszugleichen.

Sanierungsmaßnahmen würden künftig und wurden auch in der Vergangenheit von beiden Eheleuten gemeinsam finanziert -wohnen ja auch beide drin, so dass der Ehemann B ja quasi auch „kostenlos“ wohnt *grins*…
wenn jetzt Person A (Ehefrau) verstirbt und Ehemann B alleine im Haus wohnt muss er natürlich -da er ja auch alle RECHTE am Haus hat- auch ALLEINE für die Sanierung und Instandhaltung des Hauses künftig aufkommen, deshalb wurde im Entwurf der Passus
„Ehemann B trägt die alleinigen Kosten für den Erhalt/Sanierung usw. des Wohnhauses und alle anfallenden Kosten“ damit sind ja dann auch Gebäudeversicherung, Grundsteuer usw. gemeint und abgedeckt oder?

Hoffe es ist „anschaulich“ genug erklärt, wenn nicht frage gerne genau nach was man noch wissen mus um zu helfen - kein Problem.

DANKE Dir sehr
Grüße
Marie

Hallo noch mal,

was die Kosten für Patientenverfügungen etc. angeht, könnte die Person sich durchaus mal an die zuständige Notarkammer wenden, und um Überprüfung bitten.

Der Erbvertag hat den Charme, dass er für alle Seiten verbindlich ist, und nachträglich keine für den Erben nachteiligen Dinge mehr hinter seinem Rücken gemacht werden können, was bei einem jederzeit vom Erblasser änderbaren Testament ja anders ist. Auch gibt es kein „Überraschungsmoment“ beim Erben nach dem ersten Erbfall, und keine Frage, wie er wohl auf eine Variante reagieren wird, nach der er erst einmal leer ausgehen soll. D.h. es stellt sich dann nicht mehr das Problem, ob ein Erbe dann ggf. trotz Strafklausel in einem Testament seinen Pflichtteil nach dem erstversterbenden Elternteil geltend macht. Man spielt statt dessen mit offenen Karten, und weiß vorher, wo man später dran ist.

Inhaltlich muss man sich die Gestaltung natürlich immer im konkreten Einzelfall ansehen. Kostentechnisch geht die Sache nach dem Wert über den der Vertrag geschlossen wird.

BTW: Die Sache mit „wohnt umsonst“ wird zwar gerne angeführt, wenn ein Ehegatte Immobilieneigentümer ist/bleibt/bleiben will, und der andere zur Sanierung beiträgt. Stimmen tut sie aber nicht! Denn durch die zusätzliche Wohnnutzung eines Mitbewohners tritt ja keine Entwertung des Objekts in gleichem Maße ein, wie eine Sanierung zu dessen Wertsteigerung beiträgt. Zudem sind Wertsteigerungen durch Sanierungen ggf. extrem langfristiger Natur, während die Beziehungen oft nicht ansatzweise entsprechend lange halten. Ein frisch saniertes Dach, der trocken gelegte Keller, … steigern den Wert für Jahrzehnte. D.h. am Ende einer Beziehung haben zwar beide bis dahin gemeinsam alle laufenden Kosten getragen, und dafür gemeinsam gewohnt. Aber der Eigentümer behält dann zusätzlich eine ggf. langfristige erhebliche Wertsteigerung. Insoweit ist es schon fair, diese durch gemeinsame Sanierungen entstandenen Wertzuwachs entsprechend den geleisteten Anteilen aufzuteilen. Da der Eigentümer im Normalfall Eigentümer bleiben will, bieten sich hier rein finanzielle Modelle über Laufzeit mit regelmäßigen, aus laufenden Einkünften finanzierbaren Zahlungen an, wenn man nicht zu den Leuten gehört, die mal eben zig-tausende aus der Portokasse bezahlen können.

Gruß vom Wiz

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Hallo,
nochmals danke an Dich für die Antwort.

was die Kosten für Patientenverfügungen etc. angeht, könnte
die Person sich durchaus mal an die zuständige Notarkammer
wenden, und um Überprüfung bitten.

Ich habe mal im Internet nachgeschaut und gesehen, dass solche Beschwerden sehr wenig Aussicht auf Erfolg haben… kommt man wohl nicht gegen an. Aber Sauer ist Person A schon sehr bei DEN Kosten…

Der Erbvertag

macht man den ebenfalls bei einem (natürlich bei einem ANDEREN) Notar, denn der muss ja bestimmt auch „beglaubigt“ werden… oder?

hat den Charme, dass er für alle Seiten

verbindlich ist, und nachträglich keine für den Erben
nachteiligen Dinge mehr hinter seinem Rücken gemacht werden
können, was bei einem jederzeit vom Erblasser änderbaren
Testament ja anders ist. Auch gibt es kein
„Überraschungsmoment“ beim Erben nach dem ersten Erbfall, und
keine Frage, wie er wohl auf eine Variante reagieren wird,
nach der er erst einmal leer ausgehen soll. D.h. es stellt
sich dann nicht mehr das Problem, ob ein Erbe dann ggf. trotz
Strafklausel in einem Testament seinen Pflichtteil nach dem
erstversterbenden Elternteil geltend macht. Man spielt statt
dessen mit offenen Karten, und weiß vorher, wo man später dran
ist.

Das klingt sehr gut.

Inhaltlich muss man sich die Gestaltung natürlich immer im
konkreten Einzelfall ansehen. Kostentechnisch geht die Sache
nach dem Wert über den der Vertrag geschlossen wird.

Der Wert ist ein Haus Baujahr 1958, 1 Wohnung innenbaulich auch noch aus diesem Baujahr unbelassen (1fach-verglaste Fenster, altes Bad usw.) die oberste Wohnung ist vor 10 Jahren komplett neu „draugesetzt“ worden (Dachgeschoß) und total auf dem neuesten Stand, die 3. Wohnung ist in einem normalen guten Zustand (mit Holzdecken usw.) Wohnfläche insgesamt ca. 180 qm, Grundstück ca. 560 qm - was meinste, mein Tipp sind so ca. 150.000 EURO höchstens?

BTW: Die Sache mit „wohnt umsonst“ wird zwar gerne angeführt,
wenn ein Ehegatte Immobilieneigentümer ist/bleibt/bleiben
will, und der andere zur Sanierung beiträgt. Stimmen tut sie
aber nicht!

Ach - wußte man auch noch nicht…war auch bisher nie ein Thema.

Denn durch die zusätzliche Wohnnutzung eines

Mitbewohners tritt ja keine Entwertung des Objekts in gleichem
Maße ein, wie eine Sanierung zu dessen Wertsteigerung
beiträgt. Zudem sind Wertsteigerungen durch Sanierungen ggf.
extrem langfristiger Natur, während die Beziehungen oft nicht
ansatzweise entsprechend lange halten. Ein frisch saniertes
Dach, der trocken gelegte Keller, … steigern den Wert für
Jahrzehnte. D.h. am Ende einer Beziehung haben zwar beide bis
dahin gemeinsam alle laufenden Kosten getragen, und dafür
gemeinsam gewohnt. Aber der Eigentümer behält dann zusätzlich
eine ggf. langfristige erhebliche Wertsteigerung. Insoweit ist
es schon fair, diese durch gemeinsame Sanierungen entstandenen
Wertzuwachs entsprechend den geleisteten Anteilen aufzuteilen.
Da der Eigentümer im Normalfall Eigentümer bleiben will,
bieten sich hier rein finanzielle Modelle über Laufzeit mit
regelmäßigen, aus laufenden Einkünften finanzierbaren
Zahlungen an,

SO hat man das bisher noch NIE gesehen, sehr interessante und tolle Ausführungen, dafür ein Sternchen!

wenn man nicht zu den Leuten gehört, die mal

eben zig-tausende aus der Portokasse bezahlen können.

Wer kann DAS schon in diesem Niedrig-Lohn-Land… bei den niedrigen Einkommen ist ja zumindest „das normale Volk“ froh wenn man monatlich rundkommt…

Ich danke Dir nochmals SEHR

Grüße
Marie