Hallo,
Person A besitzt ein Haus Baujahr 1958 mit (eigentlich) drei (sehr kleinen) Wohnungen, welche aber derzeit von Person A mit Ihrem Ehemann B komplett alle alleine vom Ehepaar gemeinsam bewohnt werden.
Person A möchte nun (da sie alleinige Eigentümerin des Hauses ist) Ihren Ehemann B „irgendwie“ absichern wenn sie VOR ihm versterben sollte. Das Ehepaar hat ein Kind -Sohn-.
Gesetzliche Erbfolge wäre ja 1/2 Ehemann B und 1/2 Sohn. Person A möchte aber SICHERSTELLEN, dass nach ihrem etwaigen Ableben der Ehemann B das GESAMTE Haus und das Grundstück alleine und unentgeltlich weiterhin bewohnen kann, OHNE dass der Sohn sein Erbteil oder Pflichtteil oder was auch immer an Geld einklagen/bekommen könnte -kein Mißtrauen aber gelebte Erfahrung von Person A…
Wie ist es mit einem -von einem Notar jetzt empfohlenen- ins Grundbuch eingetragenen Nießbrauchsrecht für Ehemann B am GESAMTEN Wohnhaus und Grundstück, in das auch aufgenommen wird, dass er gegebenenfalls eine Wohnung selber bewohnt und die beiden anderen kleinen Wohnung vermieten könnte - oder alles vermieten und ALLE Mieteinnahmen Ehemann B ALLEINE gehören.
Was haltet Ihr davon, wie ist es auch rechtlicher Sicht, WAS muss man beachten und WAS könnte der Sohn dann evtl. fordern usw.
WIE kann Person A ausschließen, dass der Sohn zwar sein „Erbteil“ faktisch und in der Tat behält, aber es sich NICHT in Geld auszahlen lassen kann oder sonstige Rechte bezüglich Haus/Miete/Wohnungen/Grundstück in Anspruch nehmen kann, insbesondere kein Verkauf z.B. im Wege der Erbauseinandersetzung anstreben kann. Ehemann B soll -nach dem Willen von Person A- ALLE Rechte, Nutznießungen, Einnahmen usw. aus dem Haus erhalten. Der Sohn soll erst nach dem Tod von Ehemann B ALLES komplett erben.
Danke für wirklich JEDE Hilfe, Tipps, Links usw.
Grüße
Marie