Nießbrauchsrecht. Vollstreckung gegen Nießbraucher

Nießbraucher auf enen Wohnungseigentumsanteil hat vom Notar durch Gerichtsvollzieher eine vollstreckbare Ausfertigung erhalten. Er war immer der Meinung, dass das nicht möglich sei. Der Nießbrauch für das Wohnungseigentum steht auf Rangstelle I. im Grundbuch und ist quasi Gültig bis zu seinem Tod.
Es handelt sich hier um ein Gebäude, das aber in 3 Eigentumsanteile geteilt ist. Notarielle Aufteilungsurkunden wurden gemacht.
1/3 WE Großmutter - Enkel alleinerbe unbelastet
1/3 WE Großmutter - vor 15 Jahren an Enkel geschenkt unbelastet
1/3 WE Vater an den Sohn geschenkt, zum gleichen Zeitpunkt
da er in der Erbfolge übergangen wurde.
Das 1/3 vom Vater hat er unter der Bedingung bekommen, dass ihm der Sohn ein Nießbrauchsrecht einräumt auf 1/3 des Erbes seiner Großmutter.
Nachdem der enkel alles belastet hat , eine Insolvenz hinter sich gebracht hat bekommt der Vater, der das Nießbrauchsrecht auf 1/3 hat eine Urkunde vom Notar da steht drin

Vorstehende mit der Urschrift übereinstimmende Ausfertigung wird hiermit der " Bank " zum Zwecke der Zwangsvollstreckung gegen den Nießbrauchsberechtigten zur duldung der Zwangsvollstreckung in die seinem Nießbrauch unterliegenden , zum Vermögen des Sohnes gehörenten Gegenstände, mit der Einschränkung, dass die Zwangsvollstreckung des belasteten Grundbeseitzes geduldet wird, erteilt.
Gerne hätte ich dieses Amtsdeutsch mal auf ein für mich verständliches Deutsch übersetzt.
Danke für euere Mühe

Hallo,

simpel gesagt, das Grundstück darf zwangsversteigert werden.

Das ist nämlich das Problem, wenn es kein reiner Grundbesitz, sondern
Wohnungseigentum
ist, dort kann man das NIeßbrauchsrecht aushebeln.

Die Frage ist aber, ob es sich wirklich um einen Fall nach dem WEG handelt.

Man sollte so schnell wie möglich mit einem Anwalt das ganze prüfen.

Vielen Dank für die antwort, das 1/3 WE ist inclusive ^1/3 an Grund und boden.

ja mit 1/3 an Grund und Boden

das Drittel WE auf dem der Nießbrauch liegt war ja von der Bank nicht belastet. WE I und III wird jetzt zwangsverwaltet - Lt. Anwalt hat der Nießbraucher alle seine Rechte - kann also nicht ausgehebelt werden.