Niessbrauchverlust möglich?

Hallo,
folgende Frage:
Ein Niessbrauchberechtigter (2 Wohnungen in Mehrparteienhaus, eine davon selbst genutzt, die andere vermietet) kommt seinen Zahlungsverplichtungen nicht nach. Das Niessbrauchrecht ist so ausgestaltet dass er sämtliche Kosten tragen muss, auch außerordentliche Instandhaltungsmassnahmen. Er zahlt weder diese noch ordentliche Massnahmen, Nebenkosten etc. Die Eigentümer (seine Kinder) werden von der Eigentümergemeinschaft auf Zahlungen verklagt. Welche Möglichkeiten haben die Eigentümer, die Zahlungen vom Niessbrauchberechtigten erstattet zu bekomemn? Besteht der Niessbrauch in jedem Fall bis zum Tod, selbst wenn der NIessbrauchberechtigte in dieser Weise seine Pflichten verletzt?
Vielen Dank

Hallo,

Ein Niessbrauchberechtigter

wirklich? Nicht eher Wohnrecht als Niesbrauch?
Gruß
kasper

Hallo,
ja, ein Niessbrauchberechtigter dessen Niessbrauch so festgelegt wurde dass er alle Rechte und Pflichten hat, also auch und insbesondere ausserordentliche Instandhaltung. Nicht nur Wohnrecht.