Hallo!
Das wäre ein Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchergerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers (wenn es sich jetzt nicht um einen Unternehmer handelt, der das kauft, davon bin ich ausgegangen). Die (deutschen) Rechte des Verbrauchers dürfen durch das englische Recht nicht verkürzt werden, sondern nur gestärkt. Das alles gilt jedenfalls für den Fall, dass der Online Shop für den Verkauf im EU-Ausland eingerichtet ist.
Trotzdem ist natürlich immer die Rechtsdurchsetzung im Ausland schwieriger als im Inland, auch bei seriösen Anbietern. Die Seriosität erkennt man durchaus auch an der Website (z.B: vollständiges Impressum, verbraucherrechtskonforme AGB etc.)
Gruß
Tom