hallo!
vielleicht kennt sich jemand von euch aus - habe eine wohnung gefunden, die ich gerne mieten würde. leider weist sie (obwohl weißgestrichen) starke nikotinspuren auf den wänden auf. auch der geruch ist nicht optimal…
die hausverwaltung möchte die wohnung auf jeden fall in diesem zustand vermieten, keine reparaturen vornehmen. ich könnte’s mir vorstellen, die wohnung selber zu renovieren, streichen etc - nur: wie müsste in diesem fall der mietvertrag ausschauen? sie gilt ja als „renoviert“!
und noch - wenn ich die tapeten abreiße und die wände weißstreiche, müsste ich sie dann bei der abgabe trotzdem neutapezieren lassen?
Wenn Ihnen die Wohnung jetzt bereits „stinkt“, sollten Sie sich eine Nichtraucherwohnung suchen. Je nachdem wie tief der Nikotin in den Putz eingedrungen ist, stinken die Räume auch noch nach einer neuerlichen Renovierung! - Letztlich Ihre Entscheidung! -
Hallo, wenn die Whg. als renoviert gilt, ist sie auch fachgerecht vom Vermieter zu renovieren. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Renovierung, auch während der Mietzeit, zuständig. Der Vermieter hat allerdings das Recht, die Renovierung auf Sie abzuwälzen. Hier gibt es allerdings unterschiedliche Klauseln in den Mietverträgen. Das heißt, ich müsste erst den Vertragsentwurf sehen, um darauf Stellung nehmen zu können. Um auf alle Möglichkeiten einzugehen, würde ich morgen noch schreiben. Viele Grüße
das abwälzen - ja, genau. ich habe noch keinen vertrag, von der hausverwaltung weiß ich, dass beim vorvermieter (7 jahre) hat die übliche alte klausel über reparaturen nicht mehr gegolten. die aktuelle formuliereung würde in etwa so lauten: „Die Schönheitsreparaturen sind in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen.“
natürlich nur ungefähr, den vertragsentwurf bekomme ich in ein paar tagen.
trotzdem würde ich gerne noch einmal fragen:
sollte der vertrag weiterhin nichts weiteres darüber sagen als, dass die wohnung weiß bzw hell gestrichen sei, ist das dann ein unterschied ob unter der farbe eine tapete vorhanden ist oder die wand direkt gestrichen wurde?
ja, ich weiß dass es mit dem rauchgestank nicht so einfach ist…
sollte ich mich für die wohnung entscheiden, würde ich auf jeden fall die tapeten abreißen. zum glück ist der geruch nur in einem der räume zu spüren (wahrscheinlich war’s eine WG), das schlafzimmer ist „sauber“.
danke trotzdem für die antwort!
Hallo, das Beste wäre sicher, die alten Tapeten zu entfernen und neu zu tapezieren, damit die Raucherspuren verschwinden.
Mit der Hausverwaltung würde ich versuchen eine Vereinbarung zu treffen, dass die Wände beim Auszug nicht mehr bearbeitet werden müssen.
Viel Erfolg beim Verhandeln
Gruß GEK
Hi
nein definitiv. Du musst nur 1mal was machen entweder bei Einzug oder bei AUszug- Du solltest das mit den Problemen auf jeden Fall schriftlich im Mietvertrag fixieren.
Gruß Peter