Servus,
unterschiedlich scheinen mir vor allem die Namen - die „Kammern“ im Nordwesten sind keine berufsständischen Organisationen wie die der „verkammerten“ Berufe, sondern letztlich auch nichts anderes als Organe der Exekutive auf Landkreisebene. Ob man das jetzt Landwirtschaftskammer, Landwirtschaftsamt oder Untere Landwirtschaftsbehörde nennt, bleibt sich ziemlich gleich.
Wobei es schon ein bissle verquer ist, dass hier die Kontrollen im Zusammenhang Güllenachweis, Pflanzenschutz und Landschaftsschutz nicht bei den Regierungspräsidien aufgehängt sind, die z.B. den Verkehr bei Lebensmitteln und Futtermitteln durchaus ernstzunehmend überwachen, während die unteren Landwirtschaftsbehörden (deren meiste Mitarbeiter „weichende Erben“ sind oder von zu klein gewordenen Höfen stammen) im Rahmen der Ermessensspielräume im Zweifelsfall Partei für die Landwirte ergreifen: Wenn da einer mal eben einen Kilometer Hecke kleinhäckselt und auf Dauer ruiniert, damit er mit seinem 24-Meter-Spritzgestänge bequemer wenden kann, passiert es höchst selten, dass sich bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde wenigstens einer räuspert - und wenn die Hecke irgendwann vorher mal als „Gebiet mit umweltspezifischen Einschränkungen“ erfasst worden ist, laufen die Ausgleichszahlungen brav weiter, obwohl der Barbar es verdient hätte, nicht nur aus diesem Topf nix mehr zu kriegen.
Schöne Grüße
MM