NK 01.01.-30.04.2008 jetzt erst erhalten

Hallo und guten morgen ans Forum.
Gestern habe ich per Einschreiben eine Nebenkostenabrechnung erhalten und bin fast umgefalllen!
Ich und meine damalige Lebensgefährtin haben in der Wohnung vom 01.01.-30.04.2008 gewohnt und gestern (30.11.2009) die NK-Abrechnung für diesen Zeitraum erhalten.
Abgesehen davon, dass knapp 700 Euro Nachzahlung für gerade mal 4 Monate uns astronomisch hoch erscheinen, ist das denn generell so spät überhaupt nich zulässig, dass uns das in Rechnung gestellt wird? Wir haben ein bisschen im Internet gesucht und sind auf den § 556 BGB, Vereinbarungen über Betriebskosten, gestossen.
Hätte uns demnach die Abrechnung nicht bis spätestens 30.04.2009 zukommen müssen?
Die NK Abrechnung beinhaltet 2 Posten:
a) Heiz und Warmwasserkosten sowie Kaltwasser und Abwasser (das wäre der Löwenanteil von ca. 900 Euro für 4 Monate für 2 Personen…)
b) Allgemeinstrom, Versicherungen, Wartungskosten, Hausmeister, Kabelanschluss, Müllabfuhrgebühren, Tiefgaragenkosten, Grundsteuer) das wären knapp 300 Euro
Wir haben an NK 500 Euro für diese 4 Monate gezahlt, also bleiben noch eben knapp 700 Euro Rest.
Darf uns das noch berechnet werden? Und ist diese astronomische Höhe denn normal?
Ich hoffe, ich finde hier Hilfe, denn mit diesem „Brocken“ habe ich echt nicht gerechnet…

Vielen Dank schon mal!

Danke und Gruß,
Chris

FAQ 1129, aber
Hi.

Also rechtlich siehe FAQ:1129

Aber wegen der Summe darf man wohl antworten, ist ja keine Rechtsberatung: die Heizkosten fallen meistens nur im Winter an, werden aber über das Jahr verteilt. 900 Euro übers Jahr verteilt macht den normalen Heizen-Betrag von 75€/Monat aus. Wohnt man in der Wohnung aber nur im Winter, verbraucht man viel Gas in wenigen Monaten, gleicht das aber nicht mit den Zahlungen aus den Folgemonaten aus. Dadurch der hohe Betrag. Dafür musste man aber in der neuen Wohnung, ab Mai 2008, im ersten Jahr entsprechend weniger für die Heizung bezahlt haben. Richtig?

Gruß,
Andreas

Es zählt der Abrechnungszeitraum und der ist meistens vom 01.01 eines Jahres bis zum 31.12. Danach können dann noch 12 Monate vergehen, bis die BK-Abrechnung kommt, also bis zum 31.12. des folgenden JAhres, unabhängig vom Zeitpunkt des Auszugs.