Hallo und guten morgen ans Forum.
Gestern habe ich per Einschreiben eine Nebenkostenabrechnung erhalten und bin fast umgefalllen!
Ich und meine damalige Lebensgefährtin haben in der Wohnung vom 01.01.-30.04.2008 gewohnt und gestern (30.11.2009) die NK-Abrechnung für diesen Zeitraum erhalten.
Abgesehen davon, dass knapp 700 Euro Nachzahlung für gerade mal 4 Monate uns astronomisch hoch erscheinen, ist das denn generell so spät überhaupt nich zulässig, dass uns das in Rechnung gestellt wird? Wir haben ein bisschen im Internet gesucht und sind auf den § 556 BGB, Vereinbarungen über Betriebskosten, gestossen.
Hätte uns demnach die Abrechnung nicht bis spätestens 30.04.2009 zukommen müssen?
Die NK Abrechnung beinhaltet 2 Posten:
a) Heiz und Warmwasserkosten sowie Kaltwasser und Abwasser (das wäre der Löwenanteil von ca. 900 Euro für 4 Monate für 2 Personen…)
b) Allgemeinstrom, Versicherungen, Wartungskosten, Hausmeister, Kabelanschluss, Müllabfuhrgebühren, Tiefgaragenkosten, Grundsteuer) das wären knapp 300 Euro
Wir haben an NK 500 Euro für diese 4 Monate gezahlt, also bleiben noch eben knapp 700 Euro Rest.
Darf uns das noch berechnet werden? Und ist diese astronomische Höhe denn normal?
Ich hoffe, ich finde hier Hilfe, denn mit diesem „Brocken“ habe ich echt nicht gerechnet…
Vielen Dank schon mal!
Danke und Gruß,
Chris