Hallo WWW,
angenommen jemand hat ein Grundstück mit mehr als einem Haus, in denen priv. genutzte Wohnungen und gewerblich genutzte Räumlichkeiten (z.b. Einzelhandel, Werkstatt o.ä.) untergebracht sind.
Der Vermieter und Eigentümer hätte alle Kosten in einen Topf geworfen und nach unterschiedlichen Verteiler-Schlüsseln die Betriebskosten auf die einzelnen Parteien (gew. + priv.) umgelegt.
Wäre das so in Ordung?
Gerade in Bezug auf die Abfallentsorgung scheint die Nicht-Trennung von Gewerbe und Privat für die privaten Mietparteien eher ungerecht, da der gew. Abfall sehr viel umfangreicher ist!?
Gehen wir außerdem davon aus, die Kopien und Belege der entstandenen Kosten seien nicht vollständig, d.h. Belege für Grundsteuer, allg. Stromkosten usw. fehlen.
Was tun? In welcher Form?
Muss der Mieter die vermeintlichen Fehler in der NK-Abr. berichtigen (soweit er das kann) und dem Vermieter konkret mitteilen oder würde es reichen, die Ungereimtheiten zu benennen und auf Nachbesserung pochen?
Bsp. Was tun wenn der durchschnittliche cbm-Preis für Wasser+Abwasser nicht logisch/rechnerisch nachvollziehbar ist?
Gehören Haus- /Grundbesitzerhaftpflichtvers. und Gewässerschadenhaftpflichtvers. zu Betriebskosten?
Sind diese Versicherungen objekt- oder personenbezogen? Für den obigen Fall: Wie teilt sich die Versicherungsprämie auf die einzelnen Objekte? Also nach welchem Schlüssel wird der Anteil eines (priv) Mieters berechnet? Anhand der Beitragsrechnung der Vers.gesellschaft ließe sich nicht feststellen, ob die Versicherung für das eine oder das andere Objekt gilt, oder für beide.
Ich hoffe, ich konnte diesen hypothetischen Fall gut rüberbringen!
Danke für alle helfenden Antworten!
SF.