Hallo,
richtig. In solchen Fällen muss man schriftlich die Abrechnung
anfordern - auch hier einen Temrin setzen - wegen des Verzuges
- und wenn kein Erfolg zu verzeichnen ist, sollte ein
Mieterverein oder Anwalt mit der weiteren Klärung beauftragt
werden.
Meine Ex-Vermietering in Frankfurt behauptet die TECHEM würde
Ihr die Nebenkostenabrechnugn für 2001 und 2002 nicht zukommen
lassen.
Ich habe selbst mit Techem, aber auch Brunata/Minol und ista u.a. zu tun. Die Firmen können nur abrechnen, wenn der Vermieter die Unterlagen zugesandt hat. Hat der Vermieter den Heizkostenabrechnungsfirmen nichts übergeben, können diese auch nicht abrechnen. Eine andere Möglichkeit besteht, wenn der Vermieter oder der Hausverwalter Zahlungsrückstände nicht bezahlt. Es kann aber auch eineganz einfache Antwort sein. Aus der Abrechnung ergab sich ein Guthaben.
Gilt da das berühmte Gesetz auch, daß sie mir
eigentlich bis zum Jahresende des Folgejahres eine Abrechnung
zukommen lassen muss.
Du meinst, wie die Presse berichtet hat, das neue Mietrecht ab 01.09.2001. Sicher es gilt diese Frist.
Sie behauptet, daß sie das nicht zu
verantworten hat. Ich sage mal, daß ich auch nicht gewillt
bin, auf meine Kaution länger zu warten (alle andere
Abrechnungen wurden einbehalten, weitere Forderungen
existieren nicht).
Termin setzen, wie man es üblicherweise als Bürger bei eienr Forderung macht und im Falle, dass der Termin nicht eingehalten wird, einen Mieterverein oder Anwalt aufsuchen. Dann wird man wohl zu einem gerichtlichen Mahnverfahren greifen müssen, um die Kaution zu bekommen. Wie bekanntlich in den Büchern zum Mietrecht steht, muss man den Vermieter auffordern, den Nachweis vorzulegen, wo die Kaution getrennnt vom Vermögen angelegt ist. Kann der Vermieter keinen nachwies vorlegen, aber auch keine Abrechnugn erteilen, sollte man wie in der Literatur steht, sich mit einem Anwalt wegen der Erstattung eienr möglichen Strafanzeige unterhalten.
Was kann ich tun? Auf Schriftliches reagiert Sie nur mit
Hinhaltbriefen!
Gruss Günter