Nk-abrechnung & kaution

hat jemand das auch schon erlebt?

die vermieterin will seit september mit die kaution nicht aushängigen und die nk-abrechnung hat sie auch noch nicht gemacht…mit der begründung sie hätte von der firma noch keine daten und ihr mann wär nicht der schnellste…

gibts ja irgendwelche vorschriften die besagen so und so lange darf sie die kaution behalten und erst nach einer bestimmten zeit muss die nk-abrechnung erfolgen ??

kann ich mir ja nicht vorstellen…

würde mich über erfahrungen bzw tipps freuen

Hallo

wenn das Abrechnungsjahr 1.1.-31.12. ist, hat der Vermieter Zeit bis 31.12.09 die Abrechnung 2008 zu erstellen.

Einbehalten der Kaution ist bis 6 Monate möglich.
Allerdings sollte schon ein Grund vorhanden sein, diese länger zurück zu behalten. Evtl. rechnet der Vermieter mit einer höheren Nachzahlung des Mieters für die NK.

Gruß

aber das kann doch nicht sein, das der vermieter 1 jahr zeit für die abrechnung hat. ???

als mieter muss man ja auch pünktlich zahlen

Hallo,

aber das kann doch nicht sein, das der vermieter 1 jahr zeit
für die abrechnung hat. ???

Doch hat er. Er muss ja auch auf diverse Unterlagen warten (Daten des Ableseunternehmens z.B. - die können auch nicht heute ablesen und morgen alles fix und fertig an die Vermieter übergeben, das dauert mitunter ein paar Monate (bei uns war Ablesung immer Anfang April und das Ableseunternehmen gab die Heizungs- und (Warm-)Wasserabrechnung immer im September an unseren Vermieter weiter)). Dann müssen alle anderen Posten noch u.U. aufgeschlüsselt werden, wenn es mehrere Mietparteien gibt usw. Das macht sicherlich nicht wenig Arbeit und häufig sind private Vermieter ja dann auch noch „nebenbei“ berufstätig und nicht Vollzeit-Vermieter.

als mieter muss man ja auch pünktlich zahlen

Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Außerdem macht die Vermieterin ihre Sache doch pünktlich, wenn der Abrechnungszeitraum wirklich vom 1.1. bis 31.12. geht (das variiert häufig) und die Abrechnung bis zum 31.12. des Folgejahres (oder eben dem Abrechnungszeitraum entsprechend)vorlegt.

Nur weil ehemaliger Mieterin das nicht passt muss es noch lang nicht gegen das Gesetz verstoßen.

Zur Kautionsauszahlung äußere ich mich jetzt nicht, da kenne ich mich zu wenig aus, allerdings sind mir auch die 6 Monate nach Auszug bekannt.

Grüße

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Hallo

doch, die Zeit hat er. Von den Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser etc.) kommen die Abrechnungen teilweise erst im April/Mai des Folgejahres.

Normalerweise ist natürlich jeder Vermieter daran interessiert, die Abrechnung so schnell als möglich zu erstellen, gerade, wenn er mit Nachzahlungen seiner Mieter rechnet.

Gruß