NK-Abrechnung neues Mietrecht

Hallo,

eben wurde bei ZDF Wiso die Auffassung vertreten, dass der Vermieter auch jetzt noch für das Jahr 2000 Nachforderungen aus der NK-Abrechnung geltend machen, da das neue Mietrecht erst für den Abrechnungszeitraum 2001 gilt (auch ZDF Videotext Seite 530).

Gibt es hierzu schon Urteile oder andere Expertenmeinungen?

Tschüs
Harald

Hallo Harald,

habe leider die Sendung verpasst. Der Vermieter kann nicht nur die Jahresabrechnung 2000 vorlegen, sondern sofern er in den letzten Jahren keine vorgelegt hat, kann kann er auch bis 1998 zurück. Die Verjährung für alte NK sind immer noch 4 Jahre.

Für die alten Probleme gilt, dass erst die Abrechnungszeiträume ab 01.09.2001 unter das neue Recht fallen.

Im Übrigen gelten die Verjährungsfristen dann nicht, wenn die verspätete Abrechnung der Vermieter nicht zu vertreten hat oder erst später für einen bereits abgerechneten Zeitraum sich die Kosten nachträglich erhöhen. In der Regel betrifft dies nur die Grundsteuer bei Neubau. Auf den Grundsteuerbescheid hat der Vermieter keinen Einfluss bei einem Neubau.

Urteile gibt es naturgemäss keine. Schätzungsweise wird man hier mit einigermassen verbindlichen Urteilen nicht vor dem Frühjahr 2003 rechnen können. Persönlich gehe ich davon aus, dass neue Regelung derart viele Schlupflöcher hat, viele Unklarheiten bestehen, dass es durchaus passieren kann, dass ein OLG im Wege eines RE die gesetzliche Verjährung ohnehin kippt.

Interessant wird es, weil der Gesetzgeber zwar das Mietrecht verändert hat, hier auf gesetzliche Verjährungsfristen Einfluss nimmt, aber die entsprechenden Paragraphen im BGB nicht geändert hat. Hier ist durchaus die Gefahr, dass ein OLG oder auch der BGH das Gesetz kassiert.

Nach meiner persönlichen Auffassung, ist ein Problem aus dem Vertragsrecht - Unklarheitenregelung nach AGBG - vorhanden

Ein ähnliches Problem haben wir bereits in der verkürzten Kündigung für Mieter und Vermieter bei Altverträgen. Hier wird schon kräftig gestritten.

eben wurde bei ZDF Wiso die Auffassung vertreten, dass der
Vermieter auch jetzt noch für das Jahr 2000 Nachforderungen
aus der NK-Abrechnung geltend machen, da das neue Mietrecht
erst für den Abrechnungszeitraum 2001 gilt (auch ZDF Videotext
Seite 530).

Gibt es hierzu schon Urteile oder andere Expertenmeinungen?

Gruss Günter