Guten Tag,wenn ein Mieter nur den halben Monat dauerhaft anwesend ist, muss er dann vollständig die NK bezahlen? Müll, Vers. etc? Oder nur die Hälfte. Claudia
Guten Tag,wenn ein Mieter nur den halben Monat dauerhaft
anwesend ist, muss er dann vollständig die NK bezahlen? Müll,
Vers. etc? Oder nur die Hälfte. Claudia
Hallo,
also vor weg, der Mieter muß auch dann die NK bezahlen, wenn er sich gar nicht in dem Objekt aufhält.
Der Vermieter kann ja nun auch nichts dafür, wenn der Mieter etwas anmietet, sich dort aber gar nicht aufhält. Wozu der Mieter aber auch verpflichtet ist, er hat die Wohnung z.B. in dieser Jahreszeit so warm zu halten, dass sie nicht „auskühlen“ kann. Es gibt dafür keine spezifischen Angaben vom Gesetzesgeber, aber man geht von mindestens 10° Grad aus.
Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen. Bei weiteren Fragen einfach melden.
MfG
St. Gröpper
Danke erstmal dafür. Mir geht es aber in erster Linie um die Kosten für Wasser und Müll. Eine Person bleibt dauerhaft wohnen, die andere aber ist den halben Monat über dauerhaft weg. Jetzt wollen die quasi die NK kürzen, weil weniger Müll etc. anfällt. Hättest du auch eine Antwort darauf?
LG
Mieti
Jab,
der Mieter muß die NK für Müll, Grundsteuern, Abwasser, Regen- Oberflächenwasser, etc. weiterhin bezahlen, auch für das Wasser!!!
Der Vermieter kann aus Kolanz entgegenkommen und dem Mieter einen NK-Nachlass gewähren, z.B. auf den Wasserverbrauch. Allerdings bleiben die Kosten für die Ablesung und Aufstellung der NK-Abrechnung, Ablesen der Wasseruhren und die Abschlagszahlung des Vermieters an den Versorger die Gleichen. Ergo müsste er einen am Brett haben (Tschuldigung!) wenn er dem Mieter Nachlass gewährt.
Im BGB ist es so geregelt, dass Auf- und Gegenrechnung mit der NK-Abrechnung erfolgt. Alles Andere ist Kolanzsache!
MfG
St. Gröpper