NK Abrechnung - Unklare Sachlage Grundsteuer

Hallo Liebe Forumsteilnehmer,

Ein Mieter bekommt nach seinem Auszug die Nebenkostenschlussabrechnung. Der Vermieter verlangt hier eine Nachzahlung da bisher die Grundsteuer in den bisherigen Abrechnungen vergessen wurde und hier erstmalig berechnet werden soll. Diese beträgt für ein Jahr und 46qm immerhin 240€ was dem Mieter als deutlich zu hoch erscheint. Der Abgabenbescheid vom Steueramt liegt in gleicher Höhe der Abrechnung bei. Nun ist in diesem Haus der besondere Fall dass gleich 4 Gewerbebetriebe mit in dem Haus ansässig sind, der Eigentümer der o.g. Wohnung aber einer Eigentumsgemeinschaft beiwohnt und nur diese vom Mieter bezogene Wohnung besitzt, Haus und Gund aber augenscheinlich wegen der Gewerbebetriebe höher besteuert wird. Da der Vermieter ja seine Grundsteuer auf den Mieter umlegen darf, aber eigentlich Gewerbeanteile vorab abziehen muss, dieser aber eigentlich ja keine Gewerberäume in dem Haus besitzt, ist dem Mieter nicht klar wie er sich hier zu verhalten hat.
Ich hoffe das war jetzt nicht zu kompliziert :smile:

Viele Grüße und vielen Dank schonmal!
Michel

Hallo Michel,

die Grundsteuer richtet sich nach der Grundstücksgröße bzw. dem Grundtsücksanteil der jeweiligen ETW. Diese Anteile stehen in der Teilungserklärung der Eigentümegemeinschaft, sind im Grundbuch eingetragen und daher dem Finanzamt bekannt. Wenn der Eigentümer Deiner Wohnung Dir den Grundsteuerbescheid vorlegt, dann dürfte es in Ordnung gehen.
Wolfgang D.