NK-Abrechnung ->Widerspruch-> wie gehts weit

Hallo Ihr Wissenden :o)

angenommen folgender Fall:
Mieter erhält im Dez. 2003 die Abrechnung der NK für das Vorjahr 01/02-12/02. Er legt dagegen Widerspruch ein innerhalb einer 4 Wochen-Frist. Seit dem kommt keine Antwort und keine wiederholte Forderung.

Bis wann kann der Vermieter die Nebenkosten nach einem Widerspruch einklagen bzw wie geht es dann weiter, wenn darauf keine Antwort kommt.

Danke!

Tigerin

Hallo Fantas,

Bis wann kann der Vermieter die Nebenkosten nach einem
Widerspruch einklagen

theroretisch so lange er klagen kann, praktisch nutzt das natürlich nicht unbedingt etwas.

bzw wie geht es dann weiter, wenn darauf
keine Antwort kommt.

Dann braucht sich der (angebliche) Schuldner keine Gedanken mehr machen, weil der (angebliche) Gläubiger entweder nichts hat, worauf er die Forderungen begründen kann oder er hat keine Lust auf derlei Auseinandersetzungen.

Gruß!

Horst