NK-Abrechnungsfristen

hallo zusammen,

angenommen, ein mieter zieht zum 31.03.2009 aus einer mietwohnung aus.
die NK-abrechnung wird für das ganze mehrfamilienhaus immer oktober/november erstellt.
bis wann müsste dem ausgezogenen mieter die NK-abrechnung spätestens vorgelegt werden? würde der auszugstermin für die 1-jahres-frist gelten (wäre dann jetzt über 1 jahr) oder ab dem für den vermieter üblichen abrechnungstermin (bei auszug in 3/2009 und abrechnung in okt/nov 2009)? dies würde dann bedeuten, dass der mieter auf seine rückzahlung über 18 monate warten müsste…

was wäre hier der verbindliche termin für den mieter, um mögliche rückzahlung einzufordern und aber nicht mehr für nachzahlungen belangt werden zu können?

vielen dank!

grüße,
sonja

Moin,
es kommt nicht darauf an, wann die NK-Abrechnung üblicherweise zugesandt wird. Es kommt darauf an über welchen Zeitraum abgerechnet wird. Irgendwo in der Abrechnung steht: Abrechnungszeitraum 01.01.2008 - 31.12.2008 oder irgend etwas in der Art.
Nehmen wir mal dein Beispiel und mein Beispiel zusammen, ergibt sich folgendes:
Auszug 31.3.2009 Abrechnungszeitraum läuft bis 31.12.2009, dann kann der VM noch Nachforderungen geltend machen bis 31.12.2010.

vnA

Hallo,

ich würde das noch etwas weiter konkretisieren:
Der Vermieter muss innerhalb von 1 Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode die Abrechnung zustellen, damit er Nachforderungen wirksam eintreiben kann.
Abrechnungen muss er in jedem Fall - tut er es zu spät, dann kann sich der Mieter freuen: Wenn die Abrechnung eine Nachzahlung ergibt, muss er nix zahlen (s.o.) - gibt es aber ein Guthaben, so muss dies der Vermieter auch bei einer verspäteten Abrechnung an den Mieter auszahlen.

Ist die Abrechnung innerhalb der Frist gestellt werden, so tritt die Verjährung der sich ergebenden Forderung nach 3 Jahren zum Jahresende ein - bezogen auf des Zustellen der Abrechnung.