NK - Abrechnungszeitraum ./. Beitragsabrechnung

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage zur Nebenkostenabrechnung, Position (Gebäude-)Versicherung.

Die Gebäudeversicherung (Sach- und Haftpflichtversicherungen) werden alle am 01.10 d.J. für die folgenden 12 Monate bezahlt.

Sprich: In den NK für bspw. das Jahr 2011 wird der Beitrag vom 01.10.2011 angegeben. Ist dies Korrekt???
Ich bin mir nicht sicher, weil:

  • Korrekt, weil die Zahlung im Abrechnungszeitraum geleistet wurde

  • Nicht korrekt, weil die Zahlung zwar im Abrechnungszeitraum fällig war, aber teilweise für einen Zeitraum berechnet wird, der außerhalb des Abrechnungszeitraumes liegt und entsprechende Abgrenzungen vorgenommen werden müssten…

Ihr seht: für mich ist beides möglich und irgendwo logisch… Was sagt ihr dazu??

Schöne Grüße und lieben Dank im Voraus
H~i~O

Hallo,

Ihr seht: für mich ist beides möglich und irgendwo logisch…
Was sagt ihr dazu??

Beides ist möglich, ersteres wäre eine Berechnung nach dem Abflussprinzip, das heißt, der Vermieter rechnet die Kosten ab, mit denen er selbst im Abrechnungszeitraum belastet wurde. Zweiteres nennt sich Leistungsprinzip, da werden alle Kosten abgerechnet, welche im Abrechnungszeitraum entstanden sind.

Gruß

Joschi