Hallo!
In einem 2-Familienhaus werden die NK sauber und transparent aufgeteilt.
Dann zieht eine Mietpartei aus. Die Wohnung konnte noch nicht wieder adäquat vermietet werden und steht seit einigen Monaten leer.
Kann daraufhin der Vermieter die NK für die verbliebene Mietpartei erhöhen oder muß er den Anteil für die leerstehende Wohnung selbst vollständig oder teilweise tragen?
Falls teilweise, für welche Kosten muß der Vermieter aufkommen und welche Erhöhungen darf er gegenüber der verbliebenen Mietpartei abrechnen?
In der Hoffnung auf Euren Rat!
Gruß
Hans