NK-Aufteilung nach Auszug einer Mietpartei

Hallo!

In einem 2-Familienhaus werden die NK sauber und transparent aufgeteilt.

Dann zieht eine Mietpartei aus. Die Wohnung konnte noch nicht wieder adäquat vermietet werden und steht seit einigen Monaten leer.

Kann daraufhin der Vermieter die NK für die verbliebene Mietpartei erhöhen oder muß er den Anteil für die leerstehende Wohnung selbst vollständig oder teilweise tragen?

Falls teilweise, für welche Kosten muß der Vermieter aufkommen und welche Erhöhungen darf er gegenüber der verbliebenen Mietpartei abrechnen?

In der Hoffnung auf Euren Rat!

Gruß
Hans

Hallo!

Leerstand ist allein Sache des Vermieters. Also trägt er die Nebenkosten wie vorher der ausgezogene Mieter. Es ändert sich nichts, gar nichts.
An den Nebenkosten-Vorauszahlungen des verbleibenden Mieters ändert sich nichts !

MfG
duck313

Alle NK die nach m², Einheiten, etc. abgerechnet werden, verbleiben bei der Wohnung.
NK die nach Nutzer abgerechnet werden sind mit 1 Nutzer für die leerstehende Wohnung zu berechnen.
Verbrauch bleibt Verbrauch.
Der Vermieter übernimmt die Kosten für den Leerstand.

vnA

Danke sehr erstmal für Eure Antworten, auch an ducks313!

NK die nach Nutzer abgerechnet werden sind mit 1 Nutzer für
die leerstehende Wohnung zu berechnen.

Gibt es dafür Paragraphen/Urteile, um es nötigenfalls zu zitieren?

Verbrauch bleibt Verbrauch.

Heißt das, z.B. die kompletten Heizkosten (oder auch Wasser) zahlt jetzt allein die verbliebene Mietpartei?
Fällt dabei dem Vermieter kein Anteil zu, um das „Heizsystem“ auch für die leere Wohnung und den Rest des Hauses am Laufen zu halten?

In der Hoffnung auf weiteren Rat

Gruß
Hans

Hi, da: https://www.google.de/#q=nebenkosten+bei+leerstehend… findet man alles was man dazu wissen muss/sollte.
MfG ramses90