Liebe/-r Experte/-in,
in meiner NK Abrechnung ist mir aufgefallen, das die qm mehr angegeben sind als sie wirklich hat! 64qm angegeben- etwas über 50qm hat sie nur!
Leider wohne ich schon seit mitte 2008 hier und mir ist es erst jetzt aufgefallen- im Mietvertrag stehen keine qm Angaben!
was kann ich machen ?ß Lg Ingo
Hallo Ingo,
grundsätzlich hat der Vermieter im Mietvertrag die genaue qm-Zahl aufzuführen.
Ist das nicht geschehen, dann hätten Sie die gesamte erste Nebenkostenabrechnung schon zurückschicken müssen, mit dem Hinweis auf Ermittlung der genauen Grundfläche Ihrer Wohnung bevor Sie zahlen.
Auch wenn Sie schon seit 2008 dort wohnen und immer der Zahlungsforderung nachgekommen sind, können Sie in diesem Fall auch für diese Jahre eine Rückforderung geltend machen, weil die Differenz zwischen der berechneten und der tatsächlichen Fläche ja fast 30% beträgt und das ist völlig überzogen.
Mein Rat: Schalten Sie einen Rechtsanwalt ein, denn auch diese Anwaltskosten muss der Vermieter übernehmen, wenn sich der Sachverhalt so verhält, wie von Ihnen geschildert.
Herzliche Grüße sendet Ihnen
Heinz Brassel
Vielen Dank- aber bevor ich mich vermessen habe- wie werden Schrägen gemessen ?? Hab im Schlafzimmer und Wohnzimmer schräge Wäande!!
LG Ingo
Vielen Dank- aber bevor ich mich vermessen habe- wie werden
Schrägen gemessen ?? Hab im Schlafzimmer und Wohnzimmer
schräge Wäande!!
LG Ingo
Hallo Ingo,
die Grundfläche unter den schrägen Wände wird so berechnet:
Solange die Höhe 2,00 m und mehr beträgt, wird alles voll angerechnet.
Von 2,00 m bis 1,00 m wird der halbe Preis angerechnet und alles was unter 1,00 m liegt wird nicht berechnet.
Ein Bindfaden mit einem kleinen Gewicht daran(z.B. ein Schlüssel),hilft Ihnen als Lot, um die Bereiche über 2,00 m, zwischen 2,00 m und 1,00 m und unter 1,00 m jeweils am Fußboden anzuzeichnen und dann das Ganze neu zu vermessen.
Ich empfehle Ihnen das Hinzuziehen eines Fachmannes
(z.B.Malermeister, Maurermeister,Schreinermeister,usw.)
der Ihnen sehr schnell mit einem Laser-Messgerät,das heute jeder Handwerksbetrieb hat,eine genaue Aufstellung der einzelnen Räume macht und die auch einer Überprüfung bei Gericht stand hält.
Da der Vermieter hier grob fahrlässig gehandelt hat, muss er auch diese Kosten übernehmen.
Wenn Sie das ohne Fachmann vermessen, werden Sie gegen den Vermieter nicht ankommen.
So, ich hoffe Sie sind nun im Bilde.
Herzliche Grüße sendet Ihnen
Heinz Brassel
Sorry wenn ich nerve- muß ich dann einen Raum mehrmals vermessen ?? Einmal auf der Höhe von 2 m und bei 1 m noch mal ?? Wie gesagt, ich habe im Wohn- und Schlafzmmer Schrägen von Decke nach unten !! Gruß
Sorry wenn ich nerve- muß ich dann einen Raum mehrmals
vermessen ?? Einmal auf der Höhe von 2 m und bei 1 m noch mal
?? Wie gesagt, ich habe im Wohn- und Schlafzmmer Schrägen von
Decke nach unten !! Gruß
Hallo Ingo,
natürlich gibt es in den Räumen mit schrägen Wänden die bis fast zum Boden reichen, 3 verschiedene Berechnungsgrundflächen.
1.Die Haupt-Raumfläche mit der vollen Berechnung endet an dem Punkt der Schräge,wo die Höhe genau 2,00 m beträgt.
2.Dort beginnt die Fläche mit der halben Berechnung und diese endet an dem Punkt der Schräge wo die Höhe genau 1,00 m beträgt.
3.Die Fläche unter 1,00 m Höhe wird nicht berechnet und kann trotzdem von Ihnen genutzt werden.
Wenn ich Ihre Nachfrage richtig deute, dann komme ich zu dem Ergebnis, dass Sie alleine diese Berechnung nicht hinkriegen und deshalb verweise ich auf meine letzte E-Mail mit der Hilfestellung durch einen Fachmann.
Es geht hier um sehr viel Geld für Sie, dass Sie zurückfordern können, aber nur mit der fachmännischen Berechnung und schriftlichen Fixierung.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Brassel
Vielen Dank- werd ich so machen- Gruß Ingo
Sorry wenn ich nerve- muß ich dann einen Raum mehrmals
vermessen ?? Einmal auf der Höhe von 2 m und bei 1 m noch mal
?? Wie gesagt, ich habe im Wohn- und Schlafzmmer Schrägen von
Decke nach unten !! Gruß Ingo
Hallo Ingo,
natürlich gibt es in den Räumen mit schrägen Wänden die bis
fast zum Boden reichen, 3 verschiedene
Berechnungsgrundflächen.
1.Die Haupt-Raumfläche mit der vollen Berechnung endet an dem
Punkt der Schräge,wo die Höhe genau 2,00 m beträgt.
2.Dort beginnt die Fläche mit der halben Berechnung und diese
endet an dem Punkt der Schräge wo die Höhe genau 1,00 m
beträgt.
3.Die Fläche unter 1,00 m Höhe wird nicht berechnet und kann
trotzdem von Ihnen genutzt werden.
Wenn ich Ihre Nachfrage richtig deute, dann komme ich zu dem
Ergebnis, dass Sie alleine diese Berechnung nicht hinkriegen
und deshalb verweise ich auf meine letzte E-Mail mit der
Hilfestellung durch einen Fachmann.
Es geht hier um sehr viel Geld für Sie, dass Sie zurückfordern
können, aber nur mit der fachmännischen Berechnung und
schriftlichen Fixierung.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Brassel