NK Kabelgebührenabrechnung für 2 Jahre zulässig

Kann ein Vermieter die Kabelgebühren für die rückliegenden 2 Jahre berechnen? Meines Erachtens gilt immer ein Abrechnungszeitraum von 12 Monaten.
Der Vermieter begründet die Nachforderung für das vorletzte Jahr damit, dass die (damalige) Hausverwaltung seinerzeit die Kabelgebühr nicht bezahlt hätte und nun (2 Jahre später) der Außenstand rückwirkend ausgeglichen werden müsste.
Die vorliegenden Rechnungskopien des Kabelanbieters zeigen deutlich auf, dass die Rechnungsstellung durch den Kabelanbieter rechtzeitig (also im fälligen Jahr) erfolgte.
Muss ich nun mit der Betriebskostenabrechnung die Kabelgebühren für die vergangenen 2 Jahre akzeptieren oder kann ich auf eine Nichteinhaltung der Frist hinweisen?

Hallo Elpaso,

die Rechtslage ist ganz klar, denn die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2009 musste Ihnen bis zum 31.12.2010 vorliegen.
Alles was davor war ist verjährt und damit ist eine Nachforderung unwirksam.
Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2010 muss Ihnen bis zum 31.12.2011 zugestellt werden.
Allerdings gibt es Vermieter, die nicht nach dem Kalenderjahr abrechnen, sondern z.B. vom 01.07. bis zum 30.06. des Folgejahres abrechnen.
Aber imm geht es um einen Zeitraum von genau 12 Monaten und die Abrechnung muss immer spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes erfolgt sein.
Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo Elpaso,

so wie du es schilderst ist in deinem Fall die Frist für den Vermieter nach 12 Monaten abgelaufen und eine Nachforderung nicht rechtens.
Schriftlich dem Vermieter widersprechen mit deiner angeführten Begründung, die schriftlich zu konkretisieren ist. Jedoch falls eine berechtigte NK-Nachzahlung noch verbleibt, ist bis auf die nicht gerechtfertigte Nebenkostenart des Vorjahres die NK-Abrechnungs-Forderung dem Vermieter gut zu bringen.

Beste Grüße
Kocki

Nur öffentliche Kosten -wie Grundsteuer, Straßenreinigung- können rückwirkend geltend gemacht werden. Hier hat der Vermieter Pech gehabt.

Gruß

Der Vermieter kann in der Zeit bis zu einem Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes abrechnen. Also für das letzte Jahr 2010 kann er noch abrechnen, davor nicht, wenn es um den Abrechnungszeitraum 1.1.2010 - 31.12.2010 geht.
Eine andere Frage ist, ob sie wirklich ihren Vermieter auf den Kosten, (für die SIE ja wirklich eine Leistung in Anspruch genommen haben) sitzen lassen wollen? Fair wäre das sicher nicht.

Mit freundlichem Gruß

RedMary

Hallo,
der letzte Absatz ist nicht ganz verständlich - ist die Rechnung im nun abgerechneten Jahr fällig gestellt worden und war somit im Nachhinein für 2 Jahre zu zahlen, oder was es anders?
Aber allgemein sind die Kosten nicht für 2 Jahre abzurechnen, denn es wurden ja im vorangegangenen Jahr ebenfalls monatlich Beträge für Kabelfernsehen durch den Mieter gezahlt, die aber scheinbar nicht abgerechnet worden sind.
Eine nun folgende Abrechnung von Kosten für 24 Monate, verrechnet mit Vorauszahlungen, die für 12 Monate angesetzt waren, würde unweigerlich zu einer Benachteiligung des Mieters führen.
Allgemein gilt, sofern es sich um immer wiederkehrende Positionen (BetrkVO) handelt, so ist der anzusetzende Jahresbetrag maßgeblich. Darüberhinausgehende geleistete (Voraus-)Zahlungen müssen buchhalterisch abgegrenzt werden, sodass das Jahresergebnis nicht beeinflußt wird. Die Kosten (Abgrenzungsposten) werden dann im nächsten Jahr aufgelöst und normal abgerechnet.
Für schuldhaft nicht abgerechnete Nebenkosten, verursacht durch den vorherigen Verwalter kann nicht der Mieter in Regress genommen werden, sondern der vorherige Verwalter ist in diesem Fall haftbar ggfs. über die bestehende Gewerbeversicherung des Verwalters.
Eventuell noch die zugrundzulegenden Vertragsinhalte zu der Rechnung einsehen bzw. prüfen.

Ich hoffe, es ist verständlich dargelegt.
Ggfs. kann auch der örtliche Mieterverein Hilfestellung leisten oder ein Fachanwalt Fragen zu den vorliegenden Verträgen und Rechnungen beantworten bzw. eine etwaig notwendige Klärung herbeiführen.

Freundliche Grüße,

Nein kann er nicht und darf er nicht Abrechnungszeitraum ist immer über 12 Monate.Nicht mehr und nicht weniger.

Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
mehr unter www.info-nebenkosten.de

Vielen Dank!! Eine Antwort der Verwaltung auf unseren Einspruch kam prompt: dieser hält die Rechtslage für nicht eindeutig. Aber in Anbetracht des guten Mietverhältnisses hat er die Kabelgebühr für 2008 - „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ - erlassen. Eindeutig, oder :wink:?

Vielen Dank!! Eine Antwort der Verwaltung auf unseren Einspruch kam prompt: dieser hält die Rechtslage für nicht eindeutig. Aber in Anbetracht des guten Mietverhältnisses hat er die Kabelgebühr für 2008 - „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ - erlassen. Eindeutig, oder :wink:?.

Nur öffentliche Kosten -wie Grundsteuer, Straßenreinigung-
können rückwirkend geltend gemacht werden. Hier hat der
Vermieter Pech gehabt.

Gruß

Vielen Dank!! Eine Antwort der Verwaltung auf unseren Einspruch kam prompt: dieser hält die Rechtslage für nicht eindeutig. Aber in Anbetracht des guten Mietverhältnisses hat er die Kabelgebühr für 2008 - „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ - erlassen. Eindeutig, oder :wink:?

Vielen Dank!! Eine Antwort der Verwaltung auf unseren Einspruch kam prompt: dieser hält die Rechtslage für nicht eindeutig. Aber in Anbetracht des guten Mietverhältnisses hat er die Kabelgebühr für 2008 - „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ - erlassen. Eindeutig, oder :wink:?..

Vielen Dank!! Eine Antwort der Verwaltung auf unseren Einspruch kam prompt: dieser hält die Rechtslage für nicht eindeutig. Aber in Anbetracht des guten Mietverhältnisses hat er die Kabelgebühr für 2008 - „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ - erlassen. Eindeutig, oder :wink:?..

Vielen Dank!! Eine Antwort der Verwaltung auf unseren
Einspruch kam prompt: dieser hält die Rechtslage für nicht
eindeutig. Aber in Anbetracht des guten Mietverhältnisses hat
er die Kabelgebühr für 2008 - „ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht“ - erlassen. Eindeutig, oder :wink:?

Hallo Elpaso,

die Hausverwaltung hat sich elegant aus der Schlinge gezogen, aber Sie sind zu Ihrem Recht gekommen und das ist ok.
Alles Gute für Sie und

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo Elpaso,
ja das ist eindeutig. Danke für die Rückmeldung.
Beste Grüße
Kocki

Vielen Dank!! Eine Antwort der Verwaltung auf unseren
Einspruch kam prompt: dieser hält die Rechtslage für nicht
eindeutig. Aber in Anbetracht des guten Mietverhältnisses hat
er die Kabelgebühr für 2008 - „ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht“ - erlassen. Eindeutig, oder :wink:?