Hallo,
angenommen Jemmand ist vor 7 monaten ausgezogen und die wohnung wurde abgenohmmen ohne mängel.Der Vermieterin aber weit vor der Kündigung gesagt wurde das der Heißwasserzähler Kaputt sei ist es dann noch rechtens das sie 7 monate später noch eine Nebenkostenregulierung verlangen kann??? danke für eure hilfe
Moin,
es wäre sogar Rechtens wenn die Abrechnung am 31.12. 23.59 Uhr zugestellt wird (vorausgesetzt der Abrechnungszeitraun ist das Kalenderjahr). der Inhalt der Abrechnung kann dann gesondert überprüft werden.
vnA
das ist klar aber die vermieterin wurde auf den kaputten zähler mehrmals angesprochen und hat nichts unternommen
Hallo,
wie hat der Mieter denn festgestellt, dass der Zähler defekt ist ?
Gruß
Wolfgang