NK Pauschal nach Kündigung keine Abrechnung möglic

Ich habe meine Mietwohnung (Mitbenutzung BAD/WC und Küche) gekündigt.Im Vertrag stand Nebenkosten pauschal 60 Euro. Jetzt möchte ich nur meine Kaltmiete für die 3 Monate weiterzahlen und die Nebenkosten zurückhalten.
In der Wohnung befindet sich kein Stromzähler/Wasserzähler/Heizkostenzähler, wonach man die Nebenkosten berechnen könnte. Ein weiterer Mieter bleibt weiterhin dort wohnen und benutzt WC und Küche.

Wie kann ich eine genaue Nebenkostenabrechnung nachverfolgen. Hätte die Einbehaltung der NK vor Gericht bestand?

M.f.G.
Nobbi

Hallo Nobbi,
Das dumme an den Pauschal-NK ist, dass der Vermieter sie nicht berechnen muss.
Du musst genau in deinem Mietvertrag mal auch das Kleingedruckte lesen, da müssten die Vereinbarungen stehen.

Hallo,guten Tag
Das Sie die Nebenkosten Pauschale zurückhalten ist nicht richtig.Brauchen Sie kein wasser / Strom u.s.w.?
Am beten rechnen Sie die Kosten nach Personen auf.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo Mustafa,

Habe den Vertrag nicht zur Hand . Werde am Montag gleich mal nachsehen.

Hallo,guten Tag
Das Sie die Nebenkosten Pauschale zurückhalten ist nicht
richtig.Brauchen Sie kein wasser / Strom u.s.w.?
Am beten rechnen Sie die Kosten nach Personen auf.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Danke für die Antwort
Nach dem Auszug aus der Wohnung benötige ich weder Strom noch Wasser. Da es keine Möglichkeit gibt ( per Zähler ) diese Nebenkosten zu erfassen,. wollte ich nur noch für die 3 Monate die Kaltmiete überweisen. Es ist ja auch keine Betriebskostenabrechung im schriftlichen Sinn möglich .
M.f.G.
Nobbi

Hallo Nobbi69,

ich gehe davon aus, daß Sie vertragsgemäß mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt haben und daß die Kündigung bestätigt wurde. Das bedeutet, daß Ihnen die Wohnung bis zum Ende der Kündigungsfrist zur Verfügung steht. Deshalb müssen Sie m. E. auch die vertragsgemäßen Leistungen erbringen, also Miete und Nebenkosten zahlen.
Wenn der Vermieter die Wohnung jetzt vorzeitig neu vermietet, dann sieht das anders aus. Er hat kein Recht, doppelt zu kassieren.

Mit freunmdlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo Jens,
Ist so schon alles klar, aber ich habe doch anrecht auf eine Nebenkostenabrechnung. Wie sollte sich diese denn darstellen in meinem Fall ?
Ich verbrauche doch nicts mehr.
M.f.G

Hallo Nobbi69,

da Sie die Nebenkosten pauschal bezahlen, gibt es keine Abrechnung. Im BGB ist in § 556 (2) geregelt, daß Betriebskosten (Nebenkosten) pauschal vereinbart werden können. Das ist in Ihrem Fall geschehen. In Absatz 3 ist geregelt, daß über Vorauszahlungen abgerechnet werden muß.
Sie haben also keine Abrechnung zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hall Jens,
Vielen Dank. Is doch mal ne klare Aussage. Lasse ich erst einmal sacken.
Den Mietvertrag lese ich auch nocheinmal ( kleingedruckte ).

Vielen Dank
Nobbi69

Hallo,
nicht ganz einfach.
Zunächst die Frage: haben Sie nur gekündigt oder sind Sie auch ausgezogen?
Wenn im Mietvertrag die Nebenkostenzahlung als „pauschal“ und nicht als „Nebenkostenvorauszahlung“ bezeichnet wird, ist der Vermieter nicht zu einer Nebenkostenabrechnung verpflichtet! Das bedeutet aber auch, dass Si enicht einfach die pauschalen Nebenkostenzahlungen einbehalten können. Sie müsen sich während der Laufzeit des Mietvertrages an die Bedingungen des Mietvertrages halten, also auch die Zahlungsverpflichtung erfüllen.
Hoffe, das hilft ihnen weiter. Grüße, Zita

Hallo Zita,

Vielen Dank für Deine Antwort. Ich muss erst am Montag mir den Mietvertrag nochmal vornehmen. Ob die Bezeichnung wirklich pauschal oder anders im Wortlaut genannt wird.

M.f.G

Nobbi69

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Hallo Nobbi, wenn es bei Dir nur um den Wasserverbrauch geht, würde ich auch erstmal nur 3 Mon. die Nettomiete bezahlen, denn Du verbrauchst ja kein Wasser. Ich glaube auch, dass die Gerichte das ähnlich sehen.
Viel Glück und LG minna44

Nein, sie hätte keinen Bestand. Sie haben quasi ein Warmmiete ohne Verbrauchsabrechung zugestimmt. Wenn Sie dann (vorher) kündigen, ist dieses bis zum Ende zu bezahlen.
Oder wird von der kaution abgezogen, wenn Sie eine bezahlt haben. Oder kann eingeklagt werden (also ein hohes Risiko!). Wenn der Mahnbescheid kommt (man muss also noch nicht mal klagen!!), müssen Sie bewesien, das Sie die Miete bezahlt haben! Wie wollen Sie die NK Zahlung beweisen, die sie vertraglich zahlen müssen?