Hallo…
habe nachfolgendes thema, was mich sehr verunsichert.
ich bin nach einem unfall im dez. 2004 und nachfolgend dann seit märz 2005 arbeitslos gemeldet.
für das jahr 2004 habe ich dann eine gutschrift vom vermieter erhalten… 327,48 eur. diese habe ich dann für rechnungen und andere nötige dinge verbraucht.Ich war der Meinung, dass wäre ja schließlich mein geld, weil ich es ja auch eingezahlt habe.
Oder sehe ich da was falsch?
nunja…
nun möchte die arge genau die summe zurück fordern.
zitat:
nach meinen erkenntnissen haben sie in der zeit vom
1.10 - 31.10.05 arbeitslosengeld in höhe von 327,48 eur zu unrecht bezogen. ausweislich der nun vorliegenden H u.NK abrechnung für das JAHR 2004 haben sie eine gutschrift in höhe von 327,48 eur erhalten…
ich hoffe mal dass hier einer rat weiß, da sie nun beabsichtigen 30 v.H. monatlich aufzurechnen. 
Hi,
die Rückzahlung ist als Einkommen anzurechnen.
Im umgekehrten Fall, wenn du eine Nachforderung gehabt hättest, hätte die ARGE diese ja auch übernehmen müssen, obwohl sie aus der Vorzeit war.
Gruß
Nelly
Hallo
Hi,
die Rückzahlung ist als Einkommen anzurechnen.
Im umgekehrten Fall, wenn du eine Nachforderung gehabt
hättest, hätte die ARGE diese ja auch übernehmen müssen,
obwohl sie aus der Vorzeit war.
Sowie ich das lese ist hier ALGI gezahlt worden und da hat das AA nie die NK Nachforderungen bezahlt. Bei ALG II ist es allerdings so, auch wenn es eigenes Geld war, wird es als Einkommen gerechnet. Mit gesundem Menschenverstand kann das niemand erklären…
LG
Mikesch
Gruß
Nelly
Hi,
stimmt, da steht nirgendwo was von ALG2, aber ich bin automatisch davon ausgegangen, denn soweit ich weiß, werden beim ALG1 NK-Guthaben nicht als Einkommen angerechnet, oder doch??
Gruß
Nelly