NK: Verjährung/Korrektur durch Vermieter

Hallo*,

gibt es einen Zeitpunkt, ab dem eine Korrektur der Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter nicht mehr möglich ist?
Beispielsweise Nebenkostenabrechnung für Mietjahr 2011. Nebenkostenabrechnung wurde durch Vermieter im Jahr 2012 erstellt und möchte im Jahr 2013 bei der Nebenkostenabrechnung für das Mietjahr 2012 eine Nachzahlung, weil er sich bei der Berechnung des zu berücksichtigenden Abschlags zu seinen ungunsten verrechnet hat.
Ab wann tritt eine Verjährung ein?

Hallo!

Nach 1 Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode(üblich Jahresende) muss die Abrechnung vorliegen. Danach wäre sie verwirkt.

Abrechnung für das Jahr 2012 ist also noch das ganze Jahr 2013 möglich, auch Korrekturen.
Aber eine aus dem Jahr 2011 wäre in 2013 nicht mehr korrigierbar oder bei Fehlen nachzuholen und einzufordern.

mfG
duck313

Normalerweise gibst du doch immer richtige und umfassende Antworten. Heute nicht wirklich dein Tag?

Ein Jahr nach Ende des Abrechnungsjahres sind Forderungen des Vermieters verwirkt (nicht mehr möglich).
Sollte der Vermieter rechtzeitig abgerechnet, sich aber zu seinen Ungunsten verrechnet haben, sind ab diesem Zeitpunkt höhere Forderungen nicht mehr eintreibbar. Die Forderungen in ursprünglicher Höhe jedoch sehr wohl.
Hat er sich zu Ungunsten des Mieters verrechnet, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre. Auch wenn bislang keine Abrechnung gemacht wurde hat der Mieter 3 Jahre das Anrecht auf Ausfertigung einer Abrechnung (oder Auszahlung sämtlicher geleisteter Vorauszahlungen)

vnA

Vielleicht sehe ich es falsch - ist schon sehr spät :wink:

Mir scheint der Vermieter hat sich bei den zu berücksichtigenden Vorauszahlungen des Mieters in der Betriebskostenabrechnung 2011 vertan („bei der Berechnung des zu berücksichtigenden Abschlags zu seinen ungunsten verrechnet“)
dann wäre das ein offenkundiger (Schreib)Fehler, den auch der Mieter hätte erkennen können/müssen …

Aus dem Fragetext ist aber auch das nur durch Raten zu deuten …
Vielleicht bringt eine Textüberarbeitung genaueren Aufschluss?