Hallo*,
gibt es einen Zeitpunkt, ab dem eine Korrektur der Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter nicht mehr möglich ist?
Beispielsweise Nebenkostenabrechnung für Mietjahr 2011. Nebenkostenabrechnung wurde durch Vermieter im Jahr 2012 erstellt und möchte im Jahr 2013 bei der Nebenkostenabrechnung für das Mietjahr 2012 eine Nachzahlung, weil er sich bei der Berechnung des zu berücksichtigenden Abschlags zu seinen ungunsten verrechnet hat.
Ab wann tritt eine Verjährung ein?