Es geht wieder um zwei Nachbarn in Niedersachsen, Herrn X und Frau Y. Herr X hat auf seiner Seite der Grenze eine Koniferenhecke gepflanzt. Diese wächst und gedeiht prächtig und hat bereits 4m Höhe erreicht. Das gefällt Frau Y gar nicht. Darum verlangt Sie ein Zurückschneiden der Pflanzen.
Hierzu ein Auszug aus dem NNachbG:
_ § 50 _
_ Grenzabstände für Bäume und Sträucher _
(1) Mit Bäumen und Sträuchern sind je nach ihrer Höhe mindestens folgende Abstände von den Nachbargrundstücken einzuhalten:
a) bis zu 1,2 m Höhe 0,25 m
b) bis zu 2 m Höhe 0,50 m
c) bis zu 3 m Höhe 0,75 m
d) bis zu 5 m Höhe 1,25 m
e) bis zu 15 m Höhe 3,00 m
f) über 15 m Höhe 8,00 m.
(2) Die in Absatz 1 bestimmten Abstände gelten auch für lebende Hecken, falls die Hecke nicht gemäß § 30 auf die Grenze gepflanzt wird. Sie gelten auch für ohne menschliches Zutun gewachsene Pflanzen.
(3) Im Falle des § 31 ist der Abstand so zu bemessen, daß vor den Pflanzen ein Streifen von 0,6 m freibleibt.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für die Nutzungsberechtigten von Teilflächen eines Grundstücks in ihrem Verhältnis zueinander.
Damit ist doch alles klar, ODER !?
Die Pflanzen des Herrn X haben (gemessen am Stamm der kegelförmigen Pflanzen) einen Abstand zur Grenze von 1,15 bis 1,3m.
Da die Pflanzen zu weit auseinander stehen um als Hecke betrachtet zu werden, besteht Frau Y nun darauf die Pflanzen, die 1,15m von der Grenze entfernt sind, auf 3m Höhe zurück zu schneiden.
Daraufhin schneidet Herr X die Pflanzen auf der Seite zu Frau Y ca. 40cm senkrecht zurück und bezieht sich nun auf:
_ §51 _
_ Bestimmung des Abstandes _
_ Der Abstand wird am Erdboden von der Mitte des Baumes oder des Strauches bis zur Grenze gemessen. _
Da die Pflanzen nun 40 cm schmaler sind, sei die Mitte der Pflanzen nicht mehr am Stamm sondern ca. 15 cm dahinter und damit über 1,25m von der Grenze entfernt!
Jetzt die Frage:
Hat Herr X den §51 nur für sich ausgelegt und gedehnt, oder hat er RECHT ?

