No show charterflug

Hallo,

beim Nicht-Antritt eines Linienfluges hat man bekanntlich Anspruch auf die Rückerstattung der Steuern und personenbezogenen Gebühren. Weiß jemand, ob man beim „no-show“ eines Charterfluges (alltours) auch Steuern und Gebühren zurückverlangen kann?
Diese sind auf der Buchungsrechnung auch nicht weiter ausgewiesen.

Habe den Flug bei Alltours gebucht und nicht angetreten, und die sagen, es ist eine 100%-Storno ohne Anspruch auf jegliche Rückerstattung.

Grüße
Jörg

Wenn beim Charterflug die Steuern und Gebühren nicht gesondert ausgeweisen wurden, besteht Anspruch auf 100% Stornogebühren.
Rückerstattungsanspruich auf Steuern und Gebühren besteht nur bei gesondertem Ausweis der Steuern und Gebühren.

Gruß
Dagwyna

Hallo,

beim Nicht-Antritt eines Linienfluges hat man bekanntlich
Anspruch auf die Rückerstattung der Steuern und
personenbezogenen Gebühren. Weiß jemand, ob man beim „no-show“
eines Charterfluges (alltours) auch Steuern und Gebühren
zurückverlangen kann?

Hallo Jörg,
bei einer NO- Show hat man gar keinen Ansprucvh etwas zurück zu bekommen.
Es gibt nur eine NO- Show ( Nichtantritt des Fluges) bei einem Linienflug, z. B. Condor, Hapag LLoyd, Air Berlin ) aber nie bei einem Charteflug ( Pauschalreise = 2 Leistung zu einem Paket)
Falls du Schwierigkeiten mit Alltours hast, frag bei deinem
Reisebüro nach.
Dort wird dir auch nochmal der Unterschied zwischen
Linienflug und Charterflug erklärt.

Lg von Andrea

Diese sind auf der Buchungsrechnung auch nicht weiter
ausgewiesen.

Habe den Flug bei Alltours gebucht und nicht angetreten, und
die sagen, es ist eine 100%-Storno ohne Anspruch auf jegliche
Rückerstattung.

Grüße
Jörg

Hallo Jörg,

Sehr geehrter Ratsuchender!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworten möchte.

Steuern und Gebühren (Flughafensicherheit, etc.) sind Kosten, die pro Fluggast anfallen und auch nur dann, wenn der Passagier tatsächlich den Flug antritt.

Wird der Flug nicht angetreten, so müssen Steuern und Gebühren für den jeweiligen Fluggast von der Fluggesellschaft nicht abgeführt werden und sind daher nach Bereicherungsrecht an den Fluggast zurück zu erstatten.

Der Kerosinzuschlag und auch der Gebührenzuschlag für das Gepäck sind jedoch nur personenbezogene Kosten und damit bei Nichtantritt des Fluges zurückzuerstatten, wenn diese Posten in der Abrechnung ausdrücklich zum Gesamtflugpreis ausgewiesen und addiert wurden.

Des weiteren ist eine Bearbeitungsgebühr für die Rückerstattung nicht zu beanstanden.

Sie können demnach nur dann gegen die Rückerstattung vorgehen, wenn einzelne Beträge, die personenbezogen sind, nicht korrekt rückerstattet wurden.
Sie sollten hier DELTA dazu auffordern, eine detaillierte Aufstellung der personenbezogenen Gebühren und Zuschläge zu übersenden.
Sofern sich sodann eine Differenz zum Auszahlungsbetrag ergibt, sollten Sie diese bei der Fluglinie einfordern.
Ich hoffe, Ihre Fragen zunächst beantwortet zu haben.

LG von Andrea

hallo Jörg,
sorry- aber wenn du den Anspruch gelten machen willst, hättest du in der Tat einen Linienflug buchen sollen. Zumindestens jedoch einen Charterflug direkt bei einer Charterairline. Ich mutmasse mal, das dein Flug ‚nix kosten durfte‘ und somit hast du die günstigste Alternative bei alltours gebucht.Somit sind die AGB’s von alltours gültig und du hast keinen Anspruch auf Erstattung der Steuern und Co. (Deswegen sind sie auch nicht einzeln aufgelistet)
Sorry…aber Dumpingpreise sind dazu da das irgendeiner storniert! Vom Billig-Flugpreis allein kann kein Unternehmen existieren…
Ärger dich nicht-schau nächstes Mal in die AGB’s.
LG-Doro

Leider kann ich nicht weiterhelfen!
Gruß Charly-Heinz