Hallo Jörg,
Sehr geehrter Ratsuchender!
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworten möchte.
Steuern und Gebühren (Flughafensicherheit, etc.) sind Kosten, die pro Fluggast anfallen und auch nur dann, wenn der Passagier tatsächlich den Flug antritt.
Wird der Flug nicht angetreten, so müssen Steuern und Gebühren für den jeweiligen Fluggast von der Fluggesellschaft nicht abgeführt werden und sind daher nach Bereicherungsrecht an den Fluggast zurück zu erstatten.
Der Kerosinzuschlag und auch der Gebührenzuschlag für das Gepäck sind jedoch nur personenbezogene Kosten und damit bei Nichtantritt des Fluges zurückzuerstatten, wenn diese Posten in der Abrechnung ausdrücklich zum Gesamtflugpreis ausgewiesen und addiert wurden.
Des weiteren ist eine Bearbeitungsgebühr für die Rückerstattung nicht zu beanstanden.
Sie können demnach nur dann gegen die Rückerstattung vorgehen, wenn einzelne Beträge, die personenbezogen sind, nicht korrekt rückerstattet wurden.
Sie sollten hier DELTA dazu auffordern, eine detaillierte Aufstellung der personenbezogenen Gebühren und Zuschläge zu übersenden.
Sofern sich sodann eine Differenz zum Auszahlungsbetrag ergibt, sollten Sie diese bei der Fluglinie einfordern.
Ich hoffe, Ihre Fragen zunächst beantwortet zu haben.
LG von Andrea