Noch 2 Fragen zum Parkschein

Hallo,

aus vorstehendem Artikel sind mir aus der Vergangenheit noch 2 Fagren zum Parkschein eingefallen:

In einer Parkzone ist Parkscheinpflicht von 9-18 Uhr.

  1. Jemand löst um 17:30 Uhr einen Parkschein für eine Stunden. Darf jemand also bis zum nächsten Tag um 9:30 Parken oder nur bis 18:00 Uhr ?

  2. Jemand löst um 16:59 Uhr einen Parkschein für eine Stunde, Parkzeitende ist also um 17:59 Uhr. Ab 18:00 Uhr braucht man keinen Fahrschein mehr. Also kann nix passieren ?

Hypothetischer Gruß
Elton

Hallo,

  1. Jemand löst um 17:30 Uhr einen Parkschein für eine Stunden. Darf
    jemand also bis zum nächsten Tag um 9:30 Parken oder nur bis 18:00
    Uhr ?

In der Regel dürfte der Parkschein 9:30 am nächsten Tag zeigen. So gehts mir jedenfalls.

  1. Jemand löst um 16:59 Uhr einen Parkschein für eine Stunde,
    Parkzeitende ist also um 17:59 Uhr. Ab 18:00 Uhr braucht man keinen
    Fahrschein mehr. Also kann nix passieren ?

In der Regel gar nichts

Gruss HighQ

  1. Jemand löst um 16:59 Uhr einen Parkschein für eine Stunde,
    Parkzeitende ist also um 17:59 Uhr. Ab 18:00 Uhr braucht man
    keinen Fahrschein mehr. Also kann nix passieren ?

Hi,

Parkuhren haben wenn die Parkzeit abgelaufen ist noch einen roten Bereich, erst wenn der abgelaufen ist, gibt es ein Knöllchen.

Bei Parkscheinen wird erst nach einiger Zeit wenn er abgelaufen ist, wie viel Minuten genau weiß ich nicht, ein Knöllchen vergeben.

Bei Parkscheiben schon nach der ersten Minute darüber, weil bei diesen die die tolerierte Überziehung schon beim Einstellen gewährt wird.

Q-Gruß