Eigenheimzulage.
Mein Mann hat vor unserer Heirat ein Haus gekauft (auf seinen Namen) und bezieht dafür Eigenheimförderung, nun haben wir uns noch ein Haus gekauft (auf meinen Namen), einerseits wollen wir das vermieten, andererseits dient eine Etage als Lager und zum dritten will ich auch selbst dort einziehen. Damit sind doch die Voraussetzungen gegeben, das ich Eigenheimförderung erhalte, oder?
Bausparvertrag
Ich habe einen Bausparvertrag, den ich jetzt beliehen habe (üfr das Haus), es ist kein großer Betrag, also wirklich kein großer Betrag,
und mein Mann verdient sehr gut und ich habe auch ein Einkommen. Jetzt haben sie uns aber einen Vertrag zugesendet, das wir als Sicherheit zustimmen sollen, das wir das Haus meines Mannes nicht beleihen oder veräußern ohne die Bausparkasse zu fragen- und das finde ich nun etwas deplaziert. Wir verdienen beide gut, haben schon eine Wohnung vermietet, leihen außer dem Geld bei der Bausparkasse sonst nirgendwo Geld weil alles in bar vorhanden ist- und dann sowas.
Was sagt ihr dazu???
Eigenheimzulage.
Mein Mann hat vor unserer Heirat ein Haus gekauft (auf seinen
Namen) und bezieht dafür Eigenheimförderung, nun haben wir uns
noch ein Haus gekauft (auf meinen Namen), einerseits wollen
wir das vermieten, andererseits dient eine Etage als Lager und
zum dritten will ich auch selbst dort einziehen. Damit sind
doch die Voraussetzungen gegeben, das ich Eigenheimförderung
erhalte, oder?
Hallo,
du kannst EH-Zulage erhalten, aber nur anteilig auf den Wert des Objektes, der zu eigenen Wohnzwecken dient.
Gruß Tommy
Einkommen. Jetzt haben sie uns aber einen Vertrag zugesendet,
das wir als Sicherheit zustimmen sollen, das wir das Haus
meines Mannes nicht beleihen oder veräußern ohne die
Bausparkasse zu fragen- und das finde ich nun etwas
deplaziert.
Hi,
das solltet ihr anders sehen. Bausparkassen treten von hause aus freiwillig im Rank zurück. D.h. bei einem Fall des falles kriegen sie was übrig bleibt.
Bei der Gesamt betrachtugn des Engagements (ungeachtet der Einkünfte) kann daher der Fall eintreten, daß die Bank verlangt, daß vor einer neuen Kreditaufnahme und Besicherung über die Immobilie, sie zumindest von der weiteren Verschlechterung ihrer Sicherheiten erfährt bzw. ein Einspruchsrecht hat.
Bausparvertrag
Ich habe einen Bausparvertrag, den ich jetzt beliehen habe
(üfr das Haus), es ist kein großer Betrag, also wirklich kein
großer Betrag,
und mein Mann verdient sehr gut und ich habe auch ein
Einkommen. Jetzt haben sie uns aber einen Vertrag zugesendet,
das wir als Sicherheit zustimmen sollen, das wir das Haus
meines Mannes nicht beleihen oder veräußern ohne die
Bausparkasse zu fragen- und das finde ich nun etwas
deplaziert. Wir verdienen beide gut, haben schon eine Wohnung
vermietet, leihen außer dem Geld bei der Bausparkasse sonst
nirgendwo Geld weil alles in bar vorhanden ist- und dann
sowas.
Was sagt ihr dazu???
Ich entnehme deiner Frage, dass die Bausparkasse euch das Geld leiht, ohne grundpfandrechtliche Absicherung - also ohne in irgendeinem Grundbuch zu stehen weder 1. noch nachrangig.
Prinzipiell ist das zu den Konditionen, die für Baudarlehen gefordert werden, unüblich. So „billiges“ Darlehen bekommt man eigentlich nur, wenn man Banken ins Grundbuch läßt. Damit ist das Ausfallsrisiko geringer und es erklärt sich der bessere Zinssatz (z.B. im Vergleich zu Konsumentenkrediten).
Natürlich sind mit der Absicherung im Grundbuch auch Kosten verbunden. Grundbuchamt und Notar (je 2x:Eintragung und Löschung)
Daher ist es kulant von der Bausparkasse auf diese Absicherung zu verzichten und auf Grund eurer guten finanziellen Verhältnisse das Darlehen so auszugeben. Sicherlich besteht ja ein Interesse ggf. veränderte Verhältnisse mitzubekommen.
Deswegen finde ich das Angebot ok. „Wir verzichten auf dingliche Sicherheiten - im Gegenzug müßt ihr mit uns größere finanzielle Veränderungen besprechen.“