Noch aussstehende Rechnung

Folgende Frage hätte ich:

Für im Jahr 2012 durchgeführte Arbeiten die erst im Jahr 2013 in Rechnung gestellt werden kann doch eine Rückstellung für ausstehende Rechnungen gebildet werden.
Wenn diese Arbeiten im Zusammenhang mit einer aktivierten teilfertigen Baustelle zum 31.12.2012 stehen müssen diese dann auch als teilfertige Arbeit zum 31.12.2012 aktiviert werden?

Gewinnauswirkung damit 0

Zweimal nein mit einmal aber. Im Ergebnis also ja.

Leitsatz
Rückstellungen für Aufwendungen, die in künftigen Wirtschaftsjahren als Herstellungskosten zu aktivieren sind, dürfen nicht gebildet werden.

Entsprechend kommt es auch nicht zu einer Aktivierung.

Und das Aber:
Die Krux ist das „künftige Wirtschaftsjahr“. Denn dem Sachverhalt zufolge, der selbstverständlich rein fiktiv ist, weil das Wort „ich“ nicht vorkommt, besteht die Verbindlichkeit ja bereits. Und dann haben wir eine ganz andere Lage.

Machen wir es an einem Beispiel fest:

Ich[1] habe einen Baubetrieb. Mein Subunternehmer hat mir in meinem neu zu errichten Bauhof im Dezember 2012 was Hübsches angebaut. Die Rechnung dafür kommt im Januar.

Lösung:
Normalerweise ist mein Jahresabschluss nicht im Januar fertig und ich kriege die Rechnung noch, bevor ich den Jahresabschluss erstelle.

Ich buche also im alten Jahr:

Anlagevermögen und „Vorsteuer im Folgejahr abzugsfähig“ an Verbindlichkeit

…und im neuen Jahr bei Rechnungseingang:

Vorsteuer abzugsfähig an Vorsteuer Folgejahr.

Und zurück zur Ausgangsfrage:

Ergebnis
Wenn hier die Rechnung zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung noch nicht vorliegt und mir die genaue Rechnungshöhe nicht bekannt ist, würde ich eine Rückstellung bilden müssen. Denn die Aufwendungen führen nicht in einem künftigen Wirtschaftsjahr, sondenr bereits in 2012 zur Aktivierungspflicht.

[1] Selbstverständlich ein fiktiver „Ich“, denn der wahre Ich ist Angehöriger der steuerberatenden Berufe.

Enno hat alles gesagt.

Sorry, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Es geht hier bei den Rechnungen nicht um Anlagevermögen, sondern Umlaufvermögen d. h. Bauprojekte die für Kunden erstellt werden. Dann müsste die Lösung doch anders sein, oder?

Nö. Auch das (noch nicht fertige) Umlaufvermögen muss ja aktiviert werden.