Noch-Eigentümer will Vorauszahlung nach Notar

Hallo zusammen,

ich habe mir eine Immobilie gekauft und nun ergibt sich folgende Situation:
Den Notartermin hatte ich mit dem Verkäufer im November, Auszug seinerseits soll bis spätestens 04.02.2010 erfolgen. Nachdem ja schon alles notariell abgesegnet ist und ich mit dem Verkäufer recht gut auskomme fragte dieser mich, ob ich denn nicht schon eine Vorauszahlung machen kann (in Höhe von ca. 15t Euro). Ist dies möglich, ohne dass ich im Nachhinein irgendwelche Probleme bekommen kann?
Ich hätte mal mit meiner Bank telefoniert und notfalls mal beim Notar nachgefragt, ob da irgendwelche Probleme auftreten können. Wer weiß hierzu was genaueres vorab?

guten Abend,
aus rechtlichen Gründen kann ich leider nicht konkret auf Ihren persönlichen Fall eingehen, sondern nur allgemein antworten: Die Zahlungsweise -also wie der Fälligkeitszeitpunkt und die Höhe- ergibt sich normalerweise aus dem Kaufvertrag. Besonders im Falle von Vorauszahlungen sind dort genaue Bedingungen nötig, da hierbei Risiken für den Käufer bestehen können, wenn die Abmachungen nicht fachgerecht formuliert und eingehalten werden. Also sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrem Notar.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.