Noch ein Ampelunfall

Hallo,

angeregt von Mathias´ Mißgeschick fällt mir eine alte Geschichte ein. Wir haben bei uns im Dorf eine dieser tollen Verkehrsberuhigungsampeln, die mal für ein paar Sekunden auf rot schalten. Anwohner wissen dies, so auch ich. Während ich auf die Ampel zurollte, schaltete sie wieder auf gelbrot und dann auf grün. Ein anderes Fahrzeug fuhr weder bei gelbrot noch bei grün los. Ich bemerkte dies zu spät und fuhr (ca. 5 Sekunden nach grün) auf.

Es folgte das übliche Theater mit Polizei und 40 Euro für mich w/§ 1 StVO.

Die Frage, die sich mir damals stellte, ist: Wie lange darf man eigentlich bei grün an einer Ampel stehen bleiben, ohne selber einen Verkehrsverstoß zu begehen?

Ich bin gespannt auf Meinungen.

Gruß
Christian

Hi!

Die Frage, die sich mir damals stellte, ist: Wie lange darf
man eigentlich bei grün an einer Ampel stehen bleiben, ohne
selber einen Verkehrsverstoß zu begehen?

„Dürfen“ tut man dies in dem Zusammenhang sicherlich so lange man möchte, denn Du musst ja immer bremsen können. Dass solche Schlafmützen, genau wie die Dame, die ich touchierte, die eigentliuche Gefährdung sind, wissen wir alle, ist aber vor dem Gesetz unerheblich. Also: Augen auf…

Grüße,

Mathias

Hallo,

„Dürfen“ tut man dies in dem Zusammenhang sicherlich so lange
man möchte,

das ja nun ganz sicher nicht. Auszug aus §12 StVO:

(1) Das Halten ist unzulässig
[…]

  1. bis zu 10 m vor Lichtzeichen und den Zeichen „Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren“ (Zeichen 201), „Vorfahrt gewähren!“ (Zeichen 205) und „Halt! Vorfahrt gewähren!“ (Zeichen 206), wenn sie dadurch verdeckt werden und

[…]

Die Frage ist, ab wann man noch (irrtümlich) auf grün wartet oder bereits „hält.“

denn Du musst ja immer bremsen können. Dass solche
Schlafmützen, genau wie die Dame, die ich touchierte, die
eigentliuche Gefährdung sind, wissen wir alle, ist aber vor
dem Gesetz unerheblich. Also: Augen auf…

Naja, die Schlafmütze war sicher ich in dem Moment. Auch sonst besteht ja Autofahren zu einem guten Teil aus „mitdenken für andere“. Einfach zu unterstellen, daß da irgendein Dödel rechtzeitig losfährt, entsprechend nicht aufzufassen und letztlich aufzufahren, ist ganz sicher nicht in Ordnung.

Gruß
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich schrieb:
„in dem Zusammenhang“

Das heisst also: für diesen Unfall ist es irrelevant, ob grün war oder die Linde rauschte.

Dass man nicht einfach den fließenden Verkehr behindern darf, ist klar.

Grüße,

Mathias

das ja nun ganz sicher nicht. Auszug aus §12 StVO:

(1) Das Halten ist unzulässig
[…]

  1. bis zu 10 m vor Lichtzeichen und den Zeichen „Dem
    Schienenverkehr Vorrang gewähren“ (Zeichen 201), „Vorfahrt
    gewähren!“ (Zeichen 205) und „Halt! Vorfahrt gewähren!“
    (Zeichen 206), wenn sie dadurch verdeckt werden und

[…]

Die Frage ist, ab wann man noch (irrtümlich) auf grün wartet
oder bereits „hält.“

denn Du musst ja immer bremsen können. Dass solche
Schlafmützen, genau wie die Dame, die ich touchierte, die
eigentliuche Gefährdung sind, wissen wir alle, ist aber vor
dem Gesetz unerheblich. Also: Augen auf…

Naja, die Schlafmütze war sicher ich in dem Moment. Auch sonst
besteht ja Autofahren zu einem guten Teil aus „mitdenken für
andere“. Einfach zu unterstellen, daß da irgendein Dödel
rechtzeitig losfährt, entsprechend nicht aufzufassen und
letztlich aufzufahren, ist ganz sicher nicht in Ordnung.

Gruß
Christian

Hallo,

die Ampel die Du beschreibst, haben wir an jeder Einfallstraße der Stadt: Immer all Seiten Rot, bis einer mit etwas weniger als der vorgeschriebenen Geschwindigkeit an die Ampel herankommt und sie wird grün.

Für uns Ortskundige klare Sache in Verkehrsschwachen Zeiten und bei Dunkelheit: Sieht man niemanden an der Seitenstraße, einfach weiterfahren, „sie wird ja schon rot“…

Dies darf man keinesfalls auf Ortsfremde oder Technisch unversierte Autofahrer übertragen, deswegen kann man, auch wenn man sich gerne dazu verleiten möchte, dem anderen die Schuld geben.

Auch zu Mathias’ Unfall: Mir ging es mal vor 7 Jahren mit dem Bus genauso: Es wurde gelb, das Auto vor mir bremste schlagartig bei „gerade Gelb geworden“ und ich mußte um einen Auffahrunfall zu vermeiden, mit dem Bus in die Eisen latschen. Ein kleiner Junge rutschte vom Sitz und es gab Theater mit der Mutter…

Egal wie: Wer von hinten kommt, muß eben aufpassen, außer bei völlig grundlosem Bremsen, oder als Nötigung begangenem „Ausbremsen“.

gruß

dennis

Volle Zustimmung.
Aber man darf sich dennoch etwas ärgern, oder?

Grüße,

Mathias

Hallo Dennis,

Dies darf man keinesfalls auf Ortsfremde oder Technisch
unversierte Autofahrer übertragen, deswegen kann man, auch
wenn man sich gerne dazu verleiten möchte, dem anderen die
Schuld geben.

Du hast unbestrittenerweise recht und zu der Einschätzung bin ich damals auch gekommen. Dennoch stellt sich mir die Frage, wie das rechtlich aussieht. Den Abschnitt über das Halten vor Ampeln habe ich ja zitiert. Jeder wird mir zustimmen, daß man nicht unbegrenzt vor einer grünen Ampel stehenbleiben darf. Ab drei Minuten parkt man ja schon und wenn das Halten vor einer Ampel nicht erlaubt ist, dann ganz sicher das Parken auch nicht.

Nur: Wo ist die Grenze? Ich hatte seinerzeit weder die Geistesgegenwart noch (dann später) den Nerv, die Sache abschließend zu klären. Dennoch interessiert mich, wie die Situation objektiv zu beurteilen gewesen wäre.

Daß ein widerrechtlich haltendes/parkendes Fahrzeug kein Grund ist, diesem hinten rein zu fahren, ist mir allerdings auch vollkommen klar :wink:

Gruß
Christian

Hallo,

Die Frage, die sich mir damals stellte, ist: Wie lange darf
man eigentlich bei grün an einer Ampel stehen bleiben, ohne
selber einen Verkehrsverstoß zu begehen?

Ich bin gespannt auf Meinungen.

der fliessende Verkehr darf nicht behindert werden. Eine genaue Definition dürfte es wohl nicht geben. Geht der Wagen aus, hat der Fahrer Zeit, ihn wieder zum Laufen zu bringen. Jetzt frag nicht, wielange hat er denn Zeit. Steht ein Wagen zulange, ist er aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. Wird es einmal nicht schnell genug erledigt, gibt es Dir nicht das Recht, der Schlafmütze oder was auch immer, hinten rein zu fahren, um ihn an seine Pflicht zu erinnern. Wenn das jeder machen würde :wink:

Gruß
roland

Gruß
Christian

Hallo Chris,

Dennoch stellt sich mir die Frage,
wie das rechtlich aussieht. Den Abschnitt über das Halten vor
Ampeln habe ich ja zitiert. Jeder wird mir zustimmen, daß man
nicht unbegrenzt vor einer grünen Ampel stehenbleiben darf.

Wenn ich stehe, stehe ich. Punkt. Da kann der Bundeskanzler im Konvoi kommen.

Es kann so viele Gründe haben:

  • Grüne Ampel nicht sofort wahrgenommen. Ein Grund, hintenreinzuknallen ??

  • Mir wurde schlecht, mußte Scheibe runterkurbeln und kotzen. Ein Grund… ???

  • Meine Kinder auf dem Rücksitz fingen an zu schreien. Ein Grund …?

Also irgendwie habe ich für Deine Denkensweise KEIN Verständnis, auch wenn ich selbst ein aufmerksamer Autofahrer bin, der viel Wert auf zügiges Verhalten im Straßenverkehr legt. Nichtsdestotrotz können wir gewisse Vorschriften aushebeln.

Wer steht, der steht.

Als ich im Eingeschränkten Halteverbot vor dem Pizzaservice stand und mir die Taxe hintenreinknallte, meinten die Polizisten zu dem Taxifahrer: Der kann stehen wo er will, wir könnten ihm höchstens eine Owi aufbrummen, wegen länger als 3min dort stehen, wenn SIE UNS DAS beweisen können, daß es so war. Konnte er nicht. Da zufälligerweise gerade der Seniorchef des Taxi-Unternehmens vorbeifuhr, „…was issen do bassiert ?? Des is jo e Audo vunn uns…“ (große Augen!!) und ich auf die Polizisten so weit verzichtete, als daß sie es aufschreiben müßten, hatte der Taxler Glück im Unglück. Der Seniorchef sagt an Ort und Stelle die Übernahme des Schadens in voller Höhe zu.

Wenn ich mal Zeit und Lust habe, scanne ich die Bilder ein vom Unfallort.

gruß

dennis

Hallo Denn,

daß man ein haltendes Fahrzeug nicht über den Haufen fahren darf, ist unbestritten.

Also irgendwie habe ich für Deine Denkensweise KEIN
Verständnis,

Meine Denkensweise ist die, daß man niemandem in die Karre fahren darf, unabhängig davon, was er anstellt.

Ich will einfach nur wissen, ob man drei Wochen an einer grünen Ampel parken darf oder eher nicht. Mit anderen (aber zuvor geäußerten) Worten: Ab wann verhält man sich falsch, wenn man an einer grünen Ampel hält bzw. parkt?

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was daran so schwer zu verstehen ist bzw. warum Du mir so explizit erklären willst, daß man nicht einfach haltende Fahrzeuge zu Schrott fahren darf.

Daß das so ist, weiß ich selbst. Anders habe ich das nie gesehen.

Gruß
Christian

Hallo Chris,

Hallo Denn,

Denn was ?? :wink:)

Ich will einfach nur wissen, ob man drei Wochen an einer
grünen Ampel parken darf oder eher nicht. Mit anderen (aber
zuvor geäußerten) Worten: Ab wann verhält man sich falsch,
wenn man an einer grünen Ampel hält bzw. parkt?

Willst Du dann die Polizei bemühen, ihn anzuzeigen ?? Glaube ich auch nicht. MAche Dir doch einfach keine Gedanken, darum, drücke einmal kurz auf die Hupe für ein freundliches „Tüt“, dann fährt er/sie schon weiter.

Ich handhabe es meistens mit dem Bus so, daß ich so dicht auffahre, daß die Schlafmützen vornedran in den Außenspiegeln nur die Scheinwerfer des Busses sehen und im Innenspiegel den Mercedes-Stern in Überdimensionaler Größe. Das reicht oft. Manchmal noch ein bißchen aufrücken und schleifend bremsen, daß die Trommelbremsen des Busses knirschen, dann wachen sie fast alle auf. Zum Schluß dann halt doch ein kurzes „tüt“… :wink:)

gruß

dennis

Denn was ?? :wink:)

Das war nur eine Remineszenz an meinen von Dir verstümmelten Vornamen.

Anonsten: Darum geht es mir nicht. Es geht mit schlicht und rein theoretisch darum, wie lange jemand an einer grünen Ampel rumparken/halten darf, bis er selber einen Verstoß begeht. Daß man niemandem einfach die Kiste demolieren darf, ist mehr als nur klar.

Gruß
Christian