wenn jemand verstirbt, der nur noch Geschwister und Nichten hat, und alle schlagen das Erbe aus, wer muß denn dann die Kosten der Beerdigung bezahlen, wenn keine Sterbeversicherung vorhanden ist? Übernimmt das dann das Sozialamt??
Danke für Eure Antworten
Lilou
wenn jemand verstirbt, der nur noch Geschwister und Nichten
hat, und alle schlagen das Erbe aus, wer muß denn dann die
Kosten der Beerdigung bezahlen, wenn keine Sterbeversicherung
vorhanden ist? Übernimmt das dann das Sozialamt??
zwar gilt nach dem BGB, dass die Erben bei der Wahl des Kostenschuldners einer (von der Kommune übernommenen) Beerdigung zu bevorzugen sind, d.h. aber nicht, dass man durch eine Ausschlagung des Erbes ganz von der Liste wäre. Haben also alle potentiellen Erben ausgeschlagen, dann geht es einfach nach Verwandschaftsgrad, … und die Kommunen sind durchaus berechtigt, sich die Beerdigungskosten dann auch zurück zu holen.
Gruß vom Wiz
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