Hallo,
zur Frage 1:
- Wenn ich mir im Gewerbeamt den Gewerbeschein hole, laufen
dann alle anderen Sachen (Steuernummerzuteilung, ect…)
automatisch mit an…?
Faktisch tun sie das. Formal bist Du aber gegenüber der Berufsgenossenschaft unabhängig von der Gewerbeanmeldung verpflichtet, die Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Das macht fast niemand, aber der Zeitraum zwischen Aufnahme des Gewerbes und dem Eingang der Meldung von der Gemeinde bei der BG wird auf diese Weise zum ordnungswidrigen Bereich.
Beim FA bist Du nicht zu einer eigenen Anzeige verpflichtet, aber sie beschleunigt die Chose, falls Du z.B. schnell eine USt-ID-Nummer haben willst.
In welcher Höhe (ca.) kommen evtl.
Beitragskosten auf mich zu?
Die Handhabung dieser Frage insbesondere bei frisch gegründeten noch kleinen Einmannunternehmen hängt stark von der einzelnen Kammer ab. Auf eine Anfrage vorab erhält man immer eine Antwort, oft eine konkrete.
- Ich bin dann weiterhin hauptberuflich bei einem gr.
Unternehmen angestellt. Wie läuft dann das mit der
Lohnsteuerkarte usw…? Was muß ich in derer eintragen? (Könnt
ihr mir dazu evtl. ein Buch ect. empfehlen?)
Bleibt alles wies ist. Es sei denn, es ist von vornherein belegbar mit Anlaufverlusten zu rechnen. Dann kann die Eintragung eines Freibetrages auf der LSt-Karte in Frage kommen, ist aber viel Gerödele mit wenig Effekt - die frühzeitige Abgabe der ESt-Erklärung führt mit nur wenig Verzögerung zum gleichen Ergebnis.
Welche Versicherungen usw. muß ich dann selbst abschließen?
Müssen musst Du als Selbständiger nicht. Hängt vom Betrieb ab, u.U. auch von den Auftraggebern; Stichworte sind hier Berufshaftpflicht- und/oder Vermögensschadenversicherung, Unfallversicherung; da hats hier im Nachbarbrett ein paar feine Spezialisten.
- Ich möchte dann Einnahmen/Überschussrechnung mit UST.
machen. Dazu hätte ich hier das Programm „DataBecker
Einnahmen/Überschussrechnung“ geschenkt bekommen. Was haltet
ihr von diesem Programm?
Ich habs einmal in der Hand gehabt und finde es XXXX (will keine Abmahnung an den Hals kriegen). Die Nachfüllsets für Druckerpatronen aus der gleichen Quelle gefallen mir viiiel besser. Vor ungefähr hundert Jahren gabs die Empfehlung „Schuster, bleib etc.“.
Von den vielen Namen, die sich da tummeln, z.B. Lexware, Simba, wie sich der Pionier Quicken entwickelt hat, weiß ich nicht.
- Wie buche ich, wenn ich am Anfang bzw. evtl. vor
Wareneinkauf Geld vom Privatkonto auf Geschäftskonto überweise
um nicht ins minus zu gehen?
per Bank an Privateinlagen
Wie verbuche ich Privatentnahmen?
per Privatentnahmen an Bank (bzw. Kasse)
- Wie müssen die Vorsteuerankündung,
= Umsatzsteuervoranmeldung
monatl. Steuererklärung
gibt es im deutschen Einkommensteuerrecht nicht
usw. aussehen?
auf der Schiene Steuern sonst bloß noch die LSt-Anmeldung bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern - aber Löhne rate ich dringend extern erledigen zu lassen, sonst wird ein fieser Nebenschauplatz draus.
Bei Vertrieb ins EU-Ausland: Zusammenfassende Meldung pro Quartal.
Außerdem noch Spezialfälle: Schaumweinsteuer und andere Verbrauchsteuern, soweit sie anfallen.
Einige Meldepflichten gegenüber der LZB bei Verschieben größerer (mehr als 12.500 €) Geldbeträge über die Grenze Deutschlands.
Oder gibts dazu Vordrucke? Kann man sich die
irgendwo runterladen? Ausführliche Ausfüllanleitungen?
Alles drei gibts beim BMF unter dem Stichwort „ElSter“ (= elektronische Steuererklärung). Thema USt-Voranmeldung gehört außerdem zu jeder halbwegs seriösen FiBu-Software.
- Gibt es irgendwo eine ausführliche Broschüre oder dergl.
mit beispielen, wie das ganze bürokratische (steuern,
Versicherungen, ect.) ablaufen bzw. aussehen soll?
Hier darf ich Dir die örtliche IHK ans Herz legen.
- Ich möchte dann auch im Internet auftreten. Webdesign und
Programmierkenntnisse in PHP sind vorhanden. Darf ich mir ein
Logo erstellen, auf dem die Internetadresse abgebildet ist und
dieses Logo dann ebenfalls auf den Rechnungen abbilden? Der
Domainname ist ein Kunstwort. Ich hätte mir das so
vorgestellt: Logo, darunter mein Name und darunter Anschrift,
Tel, usw…
Was würde dagegen sprechen? Wenn das Logo geschützt ist, darfs auch nicht auf der HP verwendet werden. Wenns nicht geschützt ist, darfs auch auf Papier gedruckt werden. Außer Schutz- und Markenrechten natürlich auch Jugendschutz etc. von Bedeutung.
Schöne Grüße
MM