Noch ein paar Fragen vorweg

Hallo!

Ich bin noch in der Informations-Such-Phase! :smile:

Ich habe vor im kommenden Frühjahr als Nebenbeschäftigung ein Einzelunternehmen (Service und Handel mit elektronischen Geräten) zu gründen. Leider habe ich noch einige Defiziete überwiegend im bürokratischem Bereich :frowning:

  1. Wenn ich mir im Gewerbeamt den Gewerbeschein hole, laufen dann alle anderen Sachen (Steuernummerzuteilung, ect…) automatisch mit an…? In welcher Höhe (ca.) kommen evtl. Beitragskosten auf mich zu?

  2. Ich bin dann weiterhin hauptberuflich bei einem gr. Unternehmen angestellt. Wie läuft dann das mit der Lohnsteuerkarte usw…? Was muß ich in derer eintragen? (Könnt ihr mir dazu evtl. ein Buch ect. empfehlen?)
    Welche Versicherungen usw. muß ich dann selbst abschließen?

  3. Ich möchte dann Einnahmen/Überschussrechnung mit UST. machen. Dazu hätte ich hier das Programm „DataBecker Einnahmen/Überschussrechnung“ geschenkt bekommen. Was haltet ihr von diesem Programm?

  4. Wie buche ich, wenn ich am Anfang bzw. evtl. vor Wareneinkauf Geld vom Privatkonto auf Geschäftskonto überweise um nicht ins minus zu gehen? Wie verbuche ich Privatentnahmen?

  5. Wie müssen die Vorsteuerankündung, monatl. Steuererklärung usw. aussehen? Oder gibts dazu Vordrucke? Kann man sich die irgendwo runterladen? Ausführliche Ausfüllanleitungen?

  6. Gibt es irgendwo eine ausführliche Broschüre oder dergl. mit beispielen, wie das ganze bürokratische (steuern, Versicherungen, ect.) ablaufen bzw. aussehen soll?

  7. Ich möchte dann auch im Internet auftreten. Webdesign und Programmierkenntnisse in PHP sind vorhanden. Darf ich mir ein Logo erstellen, auf dem die Internetadresse abgebildet ist und dieses Logo dann ebenfalls auf den Rechnungen abbilden? Der Domainname ist ein Kunstwort. Ich hätte mir das so vorgestellt: Logo, darunter mein Name und darunter Anschrift, Tel, usw…

Voerst fallen mir keine weiteren fragen ein, kommen aber sicher noch… :wink:

Im vorraus schonmal vielen dank!

MfG
Kulzer W.

Hallo!

ich möchte Dir was zu Deiner Frage Nr. 2 antworten:
ob Du hauptberuflich ein beschäftigter Arbeitnehmer bist, oder ob Du hauptberuflich selbstständig tätig bist, kannst nicht Du feststellen, sondern dieses wird von Deiner zuständigen Krankenkasse beurteilt.

Achtung!!! wenn Du hauptberuflich selbstständig bist solltest Du dich entweder Privat oder wenn möglich ( Vorversicherungszeiten kenn ich nicht ) freiwillig in Deiner GKV Krankenversichern!!!

MfG

Manfred

Hallo,

zur Frage 1:

  1. Wenn ich mir im Gewerbeamt den Gewerbeschein hole, laufen
    dann alle anderen Sachen (Steuernummerzuteilung, ect…)
    automatisch mit an…?

Faktisch tun sie das. Formal bist Du aber gegenüber der Berufsgenossenschaft unabhängig von der Gewerbeanmeldung verpflichtet, die Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Das macht fast niemand, aber der Zeitraum zwischen Aufnahme des Gewerbes und dem Eingang der Meldung von der Gemeinde bei der BG wird auf diese Weise zum ordnungswidrigen Bereich.

Beim FA bist Du nicht zu einer eigenen Anzeige verpflichtet, aber sie beschleunigt die Chose, falls Du z.B. schnell eine USt-ID-Nummer haben willst.

In welcher Höhe (ca.) kommen evtl.
Beitragskosten auf mich zu?

Die Handhabung dieser Frage insbesondere bei frisch gegründeten noch kleinen Einmannunternehmen hängt stark von der einzelnen Kammer ab. Auf eine Anfrage vorab erhält man immer eine Antwort, oft eine konkrete.

  1. Ich bin dann weiterhin hauptberuflich bei einem gr.
    Unternehmen angestellt. Wie läuft dann das mit der
    Lohnsteuerkarte usw…? Was muß ich in derer eintragen? (Könnt
    ihr mir dazu evtl. ein Buch ect. empfehlen?)

Bleibt alles wies ist. Es sei denn, es ist von vornherein belegbar mit Anlaufverlusten zu rechnen. Dann kann die Eintragung eines Freibetrages auf der LSt-Karte in Frage kommen, ist aber viel Gerödele mit wenig Effekt - die frühzeitige Abgabe der ESt-Erklärung führt mit nur wenig Verzögerung zum gleichen Ergebnis.

Welche Versicherungen usw. muß ich dann selbst abschließen?

Müssen musst Du als Selbständiger nicht. Hängt vom Betrieb ab, u.U. auch von den Auftraggebern; Stichworte sind hier Berufshaftpflicht- und/oder Vermögensschadenversicherung, Unfallversicherung; da hats hier im Nachbarbrett ein paar feine Spezialisten.

  1. Ich möchte dann Einnahmen/Überschussrechnung mit UST.
    machen. Dazu hätte ich hier das Programm „DataBecker
    Einnahmen/Überschussrechnung“ geschenkt bekommen. Was haltet
    ihr von diesem Programm?

Ich habs einmal in der Hand gehabt und finde es XXXX (will keine Abmahnung an den Hals kriegen). Die Nachfüllsets für Druckerpatronen aus der gleichen Quelle gefallen mir viiiel besser. Vor ungefähr hundert Jahren gabs die Empfehlung „Schuster, bleib etc.“.

Von den vielen Namen, die sich da tummeln, z.B. Lexware, Simba, wie sich der Pionier Quicken entwickelt hat, weiß ich nicht.

  1. Wie buche ich, wenn ich am Anfang bzw. evtl. vor
    Wareneinkauf Geld vom Privatkonto auf Geschäftskonto überweise
    um nicht ins minus zu gehen?

per Bank an Privateinlagen

Wie verbuche ich Privatentnahmen?

per Privatentnahmen an Bank (bzw. Kasse)

  1. Wie müssen die Vorsteuerankündung,

= Umsatzsteuervoranmeldung

monatl. Steuererklärung

gibt es im deutschen Einkommensteuerrecht nicht

usw. aussehen?

auf der Schiene Steuern sonst bloß noch die LSt-Anmeldung bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern - aber Löhne rate ich dringend extern erledigen zu lassen, sonst wird ein fieser Nebenschauplatz draus.

Bei Vertrieb ins EU-Ausland: Zusammenfassende Meldung pro Quartal.

Außerdem noch Spezialfälle: Schaumweinsteuer und andere Verbrauchsteuern, soweit sie anfallen.

Einige Meldepflichten gegenüber der LZB bei Verschieben größerer (mehr als 12.500 €) Geldbeträge über die Grenze Deutschlands.

Oder gibts dazu Vordrucke? Kann man sich die
irgendwo runterladen? Ausführliche Ausfüllanleitungen?

Alles drei gibts beim BMF unter dem Stichwort „ElSter“ (= elektronische Steuererklärung). Thema USt-Voranmeldung gehört außerdem zu jeder halbwegs seriösen FiBu-Software.

  1. Gibt es irgendwo eine ausführliche Broschüre oder dergl.
    mit beispielen, wie das ganze bürokratische (steuern,
    Versicherungen, ect.) ablaufen bzw. aussehen soll?

Hier darf ich Dir die örtliche IHK ans Herz legen.

  1. Ich möchte dann auch im Internet auftreten. Webdesign und
    Programmierkenntnisse in PHP sind vorhanden. Darf ich mir ein
    Logo erstellen, auf dem die Internetadresse abgebildet ist und
    dieses Logo dann ebenfalls auf den Rechnungen abbilden? Der
    Domainname ist ein Kunstwort. Ich hätte mir das so
    vorgestellt: Logo, darunter mein Name und darunter Anschrift,
    Tel, usw…

Was würde dagegen sprechen? Wenn das Logo geschützt ist, darfs auch nicht auf der HP verwendet werden. Wenns nicht geschützt ist, darfs auch auf Papier gedruckt werden. Außer Schutz- und Markenrechten natürlich auch Jugendschutz etc. von Bedeutung.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Zuersteinmal Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!

Welche Versicherungen usw. muß ich dann selbst abschließen?

Müssen musst Du als Selbständiger nicht. Hängt vom Betrieb ab,
u.U. auch von den Auftraggebern; Stichworte sind hier
Berufshaftpflicht- und/oder Vermögensschadenversicherung,
Unfallversicherung; da hats hier im Nachbarbrett ein paar
feine Spezialisten.

Heisst das, dass ich ich theroretisch keinerlei weitere Versicherungen abschließen MUSS? (Krankenversicherung o.ä. …)

Hab gleich noch’ne Frage zum Thema Auto:
Ich fahre zu meinem hauptberuflichen Arbeitgeber im Jahr etwa 10.000km. Zählen diese dann als Privat, oder werden diese zu den Kilometern für „mein“ Unternehmen hinzugezählt?(30Ct pro km) (Rein Privat fahre ich im Jahr etwa 5.000km)

Im Vorraus vielen Dank!

Dein Hauptberuf hat nichts damit zu tun. Du gibst eine Einkommensteuererklärung ab mit der Anlage N, in die trägst du die Entfernungskilometer zur Arbeitsstelle ein wie bisher. Zusaätzlich gibst du dann noch eine Anlage GSE für deine gewerblichen Einkünfte ab, da trägst du deinen gewinn bzw verlust ein - zum berechnen desselben hast du deine fahrtkosten für betriebliche Fahrten erechnet.

LG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo nochmal,

Heisst das, dass ich ich theroretisch keinerlei weitere
Versicherungen abschließen MUSS? (Krankenversicherung o.ä.
…)

Von Gesetzes wegen musst Du nicht. Ist Dein Risiko. Mit Ausnahme von einigen Berufsgenossenschaften (= gesetzliche Unfallversicherung, Zuständigkeit nach Branche geregelt), bei denen die Versicherung des Unternehmers selbst nicht freiwillig ist.

Ein Kollege, dem ich monatlich den pfändbaren Teil des Gehaltes einbehalten musste und der noch Pfändungen im Wert eines Einfamilienhauses vor sich hatte, war nicht unfallversichert, als er einen (nicht verschuldeten) Autounfall hatte und sein frisches Unternehmen mit möglichst wenig fixen Kosten gestrickt hatte.

Hab gleich noch’ne Frage zum Thema Auto:
Ich fahre zu meinem hauptberuflichen Arbeitgeber im Jahr etwa
10.000km. Zählen diese dann als Privat, oder werden diese zu
den Kilometern für „mein“ Unternehmen hinzugezählt?

Im Fall Fahrtenbuch werden diese den Privat-Kilometern zugerechnet, an der Pauschale für den Abzug von Werbungskosten ändert sich durch den Betrieb nichts. Könnte auf diese Weise dazu führen, dass die Einlage der betrieblich gefahrenen km aus dem nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Auto mit 0,30€/km einen höheren steuerlichen Aufwand bringt als die Zurechnung der PKW-Aufwendungen zum Betrieb und Entnahme der Privat-km.

Schöne Grüße

MM