Hallo,
in meinem schlauen Buch „Die 101 häufigsten Fehler im Deutschen“ steht: Endet ein Name auf –s, erhält er einen nachgestellten Apostroph, wenn er keinen Begleiter wie Artikel oder Pronomen bei sich hat: z.B. Thomas‘ tolle Tuntenfrisur. Soweit, so klar. (Wäre Thomasens Tuntenfrisur eigentlich auch korrekt?)
Dann heißt es jedoch:
Um zu verdeutlichen, von welcher Grundform ein Genitiv kommt, kann man ausnahmsweise auch den Apostroph vor das Genitiv-s setzen: Andrea’s androgyner Ausdruckstanz und Andreas‘ antiimperialistische Analfissur (wenn Andreas gemeint ist).
Ich dachte bislang, der Binnenapostroph sei nur bei Auslassungen zulässig. Bei den genannten Beispielen ist doch auch ohne Binnenapostroph klar, um welche Grundform es sich jeweils handelt. Muss die Geschichte des Deppenapostroph’s am Ende neu geschrieben werden?
Um zu verdeutlichen, von welcher Grundform ein Genitiv kommt,
kann man ausnahmsweise auch den Apostroph vor das Genitiv-s
setzen
vielleicht sind da nur dämliche Beispiele gewählt worden. Nimm an, da heiße jemand mit Nachnamen Steven, Stevens ist in der Gegend aber auch recht häufig. Dann wird der Gutste halt auf sein Schild schreiben „Steven’s Steckerlfisch“, damit die Nachbarn wissen, dass er nicht zur Sippe Stevens gehört. Die Stevens malen dann natürlich „Stevens’ Steckerlfisch“ auf ihres, und wer den Unterschied erklären kann, hat ein Fass Salzheringe gewonnen.
Ganz nebenbei: Was ist denn ein Binnenapostroph? Zu meiner Zeit (so vor etwa 100 Jahren) hieß der Apostroph noch Auslassungszeichen und stand niemals nicht draußen.
Hallo,
nun gut, dein Beispiel lässt das in der Tat etwas plausibler erscheinen. Der Binnenapostroph ist natürlich eine Erfindung von mir, so zur Verdeutlichung. Aber ob Auslassungszeichen oder Genitiv-Dingens: beides sind doch Apostrophe (sofern es diesen Plural gibt).
Gruß
André
Um zu verdeutlichen, von welcher Grundform ein Genitiv kommt,
kann man ausnahmsweise auch den Apostroph vor das Genitiv-s
setzen: Andrea’s androgyner Ausdruckstanz und Andreas‘
antiimperialistische Analfissur (wenn Andreas gemeint ist).
Ich dachte bislang, der Binnenapostroph sei nur bei
Auslassungen zulässig. Bei den genannten Beispielen ist doch
auch ohne Binnenapostroph klar, um welche Grundform es sich
jeweils handelt. Muss die Geschichte des Deppenapostroph’s am
Ende neu geschrieben werden?
Bei „Andreas Buchladen“ ist klar, ob es sich um Andrea’s oder Andreas’ Laden handelt? Ist übrigens keine neue Sache. Marx’ Kapital wurde schon länger so geschrieben. In meinem Duden aus tiefsten DDR-Zeiten (vermutlich älter als ich selbst) steht unter Regel 59:
„Der Apostroph steht als Notbehelf zur Kennzeichnung des Genitivs bei Namen auf s, ß, ss, x, chs, z, tz, cz, š, ce, englisches th und bei deren Abkürzungen.
Beispiele: Rubens’ R.’ Gemälde, Leibniz’ (L.’) Philosophie, Marx’ (M.’) Hauptwerk, Fritz’ (F.’) Gecicht, Sienkiewicz’ Roman …“
Ich gehe davon aus, dass sich in beiden Ländern die Sprache nicht verschieden entwickelte. Demnach war es früher so, dass es „Andreas Buchladen“ hieß, wenn er Andrea gehörte, aber „Andreas’ Buchladen“, wenn Andreas der Besitzer war.
Aber ob Auslassungszeichen oder Genitiv-Dingens: beides sind doch Apostrophe
au weh. Das Genitiv-Dingens ist nichts anderes als das Auslassungszeichen, zumindest im Deutschen, wenn es korrekt angewendet wird. Andrea’s Wurschtbude enthält kein Auslassungszeichen, sondern einen Rechtschreibfehler.
Apostroph ist der typographische Name für das Zeichen '. Auslassungszeichen beschreibt die Funktion, die der Apostroph innerhalb eines Wortes hat.